Informationen zu und für Gemeinschaften

Immer wieder fragen Vereinsvorstände an, was wird mit Helfern bei der Vorbereitung und Durchführung von Vereinsveranstaltungen. 

Wir hatten in den letzten Wochen mit den Versicherungsgesellschaften gesprochen: 

Mitglieder genießen den Versicherungsschutz über die Vereinshaftpflicht unseres Landesverbandes. 

Helfer bei Veranstaltungen, die kein Mitglied sind, sind, sofern diese im Auftrag des Vereines oder Vorstandes handeln, gleichfalls Haftpflicht versichert. 
Dies ist im neuen Rahmenvertrag besprochen. Es ist also nicht nötig, den anvisierten Zusatzbeitrag von 2,96 € dafür zu entrichten. 

In diesem Beitrag war angedacht, auch die Rechtsschutz einzubeziehen, dass ist lt. ARAG nicht möglich, da hier im Rahmenvertrag die jeweiligen Grundstücke unserer Mitglieder geschützt werden. 

Somit braucht kein Zusatzbeitrag für Haftpflicht oder Rechtsschutz gezahlt werden.

Unser Landesverband finanziert eine Unfallversicherung für Vereinsvorstände. 

Bei jedem Vereinsvorstand sind bis zu 5 Vorstandsmitglieder in der Unfallversicherung integriert. Damit haben wir die hier Versicherten pro Verein von 4 auf 5 Vorstandsmitglieder erhöht. 

Vereine, die mehr Vorstandsmitglieder als 5 versichern möchten, setzen sich bitte mit Jens Hahmann in der Geschäftsstelle in Verbindung. 
Auch hier gibt es Lösungen.