Bonn/Berlin, 7. September 2026 - Nach der BEG-Reform im August soll laut Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 nun auch der Steuerbonus für Handwerkerleistungen gesenkt werden. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum spricht von Doppelbelastung für Eigentümerinnen und Eigentümer und fordert Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Darin enthalten: eine Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach §35a EStG von bisher 20 auf künftig 15 Prozent der Arbeitskosten. Der Höchstbetrag sinkt damit von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr. Erst Ende August waren mit der BEG-Reform bereits die Fördersätze für energetische Sanierung gesenkt worden. Der Verband Wohneigentum sieht eine doppelte Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Verena Örenbas: "Kürzung an der völlig falschen Stelle"
Verena Örenbas, Bundesgeschäftsführerin des Verbands Wohneigentum e.V., kritisiert die Kürzung deutlich: "Die Bundesregierung kürzt hier an der völlig falschen Stelle. Erst wurden Ende August die Fördersätze der BEG beschnitten, jetzt sinkt auch noch der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das eine Doppelbelastung innerhalb weniger Wochen."
BEG-Kürzung und Handwerkerbonus: 2 Kürzungen, 1 Muster
Der Verband Wohneigentum sieht in der zeitlichen Nähe beider Entscheidungen ein Muster: Sowohl bei der BEG-Förderung als auch beim steuerlichen Handwerkerbonus wird ausgerechnet bei denjenigen Instrumenten gekürzt, die private Instandhaltung und energetische Sanierung wirtschaftlich tragbar machen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: weniger Zuschuss bei der Förderung, weniger Rückerstattung bei der Steuer – bei gleichbleibenden oder steigenden Handwerkerkosten.
Forderungen des Verbands Wohneigentum zum Steuerbonus
• Beibehaltung des Steuerbonus auf heutigem Niveau, um die Doppelbelastung aus BEG-Kürzung und Steuerbonus-Kürzung nicht weiter zu verschärfen
• Ausnahme von der Kürzung für energetisch und klimarelevante Handwerkerleistungen
• Verlässliche, langfristig planbare Rahmenbedingungen für private Sanierungsentscheidungen
Schwarzarbeit als Folge der Handwerkerbonus-Kürzung
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnt zudem, dass die Kürzung des Steuerbonus Schwarzarbeit begünstigen könnte: Steigen die Kosten für legal beauftragte Handwerksleistungen, sinkt der Anreiz, eine Rechnung zu verlangen. Nach IW-Berechnungen könnte die Schattenwirtschaft dadurch um bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr wachsen.
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Katrin Ahmerkamp
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Über den Verband Wohneigentum
Mit mehr als 300.000 Mitgliedsfamilien ist der Verband Wohneigentum der größte gemeinnützige Verband für Menschen, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung leben. Als unabhängiger Verbraucherschutzverband berät er rund um Haus, Wohnung und Garten und vertritt die Interessen selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer in der Politik. Der Verband ist in 16 Landesverbänden und mehreren tausend Vereinen vor Ort organisiert.