Positionen & Stellungnahmen

Aktuelle Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und Positionen, weiter unten der Überblick

Mehr
Mehr

Stellungnahmen

06. Juli 2026

UMoG/UMoV: Warum der Verband Wohneigentum bei verkürzten UVP-Fristen (§ 21 UVPG-E) und der Beschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 10 BImSchG-E) Nachbesserung fordert – und wieso die Digitalisierung von Verfahren analoge Zugangswege nicht ersetzen darf.

Stellungnahme herunterladen

 

Die Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes sollen Bürokratie abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Der Verband Wohneigentum begrüßt Erleichterungen bei der Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle sowie die neue Beratungspflicht der Landesbehörden beim baulichen Schallschutz (§ 10 FluLärmG-E).

Deutliche Kritik übt der Verband jedoch an der Verkürzung der UVP-Äußerungsfrist von zwei Monaten auf sechs Wochen sowie an der unklar konkretisierten Beschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Immissionsschutzrecht (§ 10 BImSchG-E). Besonders scharf kritisiert wird die extrem kurze Anhörungsfrist von nur 1,5 Arbeitstagen, die eine sachgerechte Beteiligung der Verbände erheblich erschwert. Gefordert werden analoge Zugangswege neben digitalen Verfahren sowie eine individuelle Benachrichtigung unmittelbar betroffener Eigentümer*innen.

03. Juni 2026

Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV): Chance für Nahwärme- und Quartiersprojekte oder Konkurrenz zum selbstgenutzten Wohneigentum? Der Verband Wohneigentum ordnet das neue Rahmenkonzept ein.

Stellungnahme herunterladen

 

Mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) will die Bundesregierung eine neue Rechtsform für langfristig orientierte, gemeinwohlnahe Unternehmensformen schaffen, bei der erwirtschaftete Gewinne dauerhaft in der Gesellschaft verbleiben. Der Verband Wohneigentum sieht darin Potenzial für Quartiers- und Bürgerenergieprojekte, etwa bei gemeinschaftlich organisierten Nahwärmenetzen, bei denen die vorgesehene Vermögensbindung einen geeigneten Rahmen bieten könnte.

Gleichzeitig sieht der Verband erheblichen Klärungsbedarf: Die eingeschränkten Möglichkeiten zur Kapitalaufnahme könnten größere Infrastrukturprojekte erschweren, und der konkrete Mehrwert gegenüber bestehenden Genossenschaftsmodellen bleibt unklar. Zentral ist dem Verband, dass die GmgV das Leitbild des selbstgenutzten Wohneigentums und der privaten Vermögensbildung nicht normativ abwertet oder gegenüber kollektiv gebundenen Strukturen politisch benachteiligt.

11. Mai 2026

GModG-Referentenentwurf: Warum der Verband Wohneigentum bei Härtefallregelungen, verpflichtender Beratung und der "Bio-Treppe" nach § 43 GModG-E Nachbesserung fordert – und was das für private Kleinvermietende und Fernwärme-Anschlusszwang bedeutet.

Stellungnahme herunterladen

 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab und stellt die Technologieoffenheit beim Heizungstausch wieder her: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Systematik entfällt zugunsten eines breiten Katalogs an Heizungsoptionen. Der Verband Wohneigentum begrüßt die wiedergewonnene Wahlfreiheit, warnt aber, dass Entscheidungsrisiken dadurch verstärkt auf einzelne Eigentümer*innen verlagert werden – ohne verlässliche Rahmenbedingungen zu Infrastruktur, Energiepreisentwicklung und Verfügbarkeit klimaneutraler Energieträger.

Besonders kritisch sieht der Verband die Streichung sozialpolitischer Schutzregelungen (§ 102 Abs. 5 GEG) sowie die "Bio-Treppe" nach § 43 GModG-E, deren Brennstoffverfügbarkeit langfristig unsicher ist. Gefordert werden eine verpflichtende, unabhängige Beratung vor jedem Heizungstausch, klare Härtefallregelungen, ein frühzeitiges Monitoring bereits vor 2029 sowie eine ausdrückliche Berücksichtigung privater Kleinvermietender bei der Verteilung von CO₂-Kosten und Gas-Netzentgelten.

28. April 2026

BauGB-Novelle 2026: Warum der Verband Wohneigentum beim neuen Wiederherstellungsbeitrag, der materiellen Präklusion und den Nachweispflichten in Milieuschutzgebieten Nachbesserung fordert – und was für selbstnutzende Eigentümer*innen auf dem Spiel steht.

Stellungnahme herunterladen

 

Das "Baugesetzbuch-Upgrade" soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und digitalisieren. Positiv bewertet der Verband Wohneigentum Erleichterungen für Selbstnutzer*innen in Milieuschutzgebieten (§ 172 BauGB-E) sowie die Klarstellung für Luftwärmepumpen (§ 248 BauGB-E).

Kritisch sieht der Verband hingegen die geplante vollständige materielle Präklusion (§ 4a Abs. 6 BauGB-E), durch die verspätete Einwendungen in gerichtlichen Verfahren dauerhaft ausgeschlossen würden – ohne dass eine individuelle Benachrichtigung betroffener Eigentümer*innen vorgeschrieben ist. Ebenfalls kritisch: der neue Wiederherstellungsbeitrag in städtischen Ökosystemgebieten (§ 135f BauGB-E), der ohne bundeseinheitliche Obergrenze bereits beim Anbau eines Wintergartens greifen kann. Der Verband fordert eine Belehrungspflicht der Gemeinden, eine bundeseinheitliche Deckelung des Wiederherstellungsbeitrags sowie eine Anrechnung bereits erbrachter Ausgleichsmaßnahmen wie Dachbegrünung.

24. März 2026

TKG-Änderungsgesetz 2026: Warum der Verband Wohneigentum beim Recht auf Vollausbau und dem Zugang zu gebäudeinternen Netzinfrastrukturen (§§ 22b, 144, 145 TKG) mehr Transparenz für Eigentümer*innen fordert.

Stellungnahme herunterladen

 

Das TKG-Änderungsgesetz 2026 soll den Glasfaser- und Mobilfunkausbau erleichtern – unter anderem durch neue Regelungen zum Zugang zu gebäudeinternen Telekommunikationsnetzen (§ 22b TKG), zum Recht auf Vollausbau in Gebäuden (§§ 144, 145 TKG) sowie durch ein neues Anzeigeverfahren beim Ausbau von Telekommunikationslinien (§ 127a TKG).

Der Verband Wohneigentum begrüßt das Ziel eines beschleunigten Glasfaserausbaus grundsätzlich, mahnt aber, dass die Rolle von Gebäude- und Grundstückseigentümer*innen – insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften – ausreichend berücksichtigt werden muss. Gefordert werden transparente Informationspflichten gegenüber Eigentümer*innen sowie klare Zuständigkeiten und Abstimmungsprozesse bei Ausbauarbeiten, damit Eigentümer*innen frühzeitig eingebunden werden und der Ausbau auf Akzeptanz stößt.

Stellungnahmen 2025

12. Dezember 2025

EU Construction Services Act: Warum der Verband Wohneigentum bei der geplanten Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Baugewerbe auf gleichbleibende Verbraucherschutz- und Haftungsstandards für selbstnutzende Eigentümer*innen pocht.

Stellungnahme herunterfahren

 

Die Europäische Kommission konsultiert derzeit zu einem geplanten Construction Services Act, der den Binnenmarkt für Bau- und Installationsdienstleistungen weiterentwickeln und Angebotsengpässe angesichts des Arbeitskräftemangels abbauen soll – etwa durch gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Baustellenzugangskarten.

Der Verband Wohneigentum unterstützt das Ziel grundsätzlich, mahnt aber, dass Verbraucherschutz, Haftung und Qualitätssicherung integraler Bestandteil des Rechtsakts bleiben müssen. Insbesondere dürfe die Anerkennung ausländischer Qualifikationen nicht zu einer Absenkung bestehender nationaler Standards bei Haftung und Gewährleistung führen. Gefordert wird zudem eine klare Unterscheidung zwischen großen professionellen Bauvorhaben und Arbeiten am selbstgenutzten Wohneigentum, da private Eigentümer*innen über eine deutlich geringere Verhandlungsmacht verfügen als gewerbliche Auftraggeber.

22. August 2025

7. Mantelverordnung: Warum geplante Gutachtenpflichten bei Kaufpreisaufteilung und Nutzungsdauer selbstnutzende Eigentümer*innen benachteiligen könnten – und welche Nachbesserungen der Verband Wohneigentum bei EStDV und ErbStDV fordert.

Stellungnahme herunterladen

 

Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen bündelt zahlreiche Anpassungen im Steuerrecht, unter anderem eine Anhebung der Wertgrenzen bei eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteilen (§ 8 EStDV) sowie neue Regelungen zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken (§ 9b EStDV).

Der Verband Wohneigentum begrüßt die angestrebte Vereinfachung, sieht aber erhebliches Kostenrisiko in der geplanten Gutachtenpflicht für abweichende Kaufpreisaufteilungen – besonders beim Erwerb sanierungsbedürftiger Immobilien, bei denen die standardisierte Aufteilung einen zu hohen Gebäudewert ansetzen könnte. Gefordert werden eine praxistaugliche BMF-Arbeitshilfe als kostenfreies Standardverfahren, erleichterte Nachweisverfahren für eine verkürzte Nutzungsdauer sowie eine steuerliche Anerkennung von Mehrkosten bei nachweislich umweltfreundlichen Baustoffen wie Holz, Lehm und Recyclingbeton.

01. Juli 2025

Herstellungskostenfalle bei energetischer Sanierung: Warum der Verband Wohneigentum die geplante Fristverkürzung kritisiert und eine klare Ausnahmeregelung für selbstnutzende Eigentümer*innen bei § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG fordert.

Stellungnahme herunterladen

 

Die Neufassung des BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand konkretisiert, wann energetische oder technische Modernisierungsmaßnahmen steuerlich nachteilig als Herstellungskosten statt als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand eingestuft werden. Positiv hervorzuheben ist, dass isoliert durchgeführte Wärmepumpen-Einbauten explizit von dieser "Herstellungskostenfalle" ausgenommen werden.

Kritisch sieht der Verband Wohneigentum jedoch die geplante Verkürzung des Betrachtungszeitraums für schrittweise Sanierungen von fünf auf drei Jahre – aus Sicht der Finanzverwaltung ein Mittel gegen Gestaltungsmissbrauch, aus Verbandssicht jedoch ein Widerspruch zu den Klimazielen, da viele Eigentümer*innen ihre Sanierung nur schrittweise finanzieren können. Zusätzlich fordert der Verband eine klare Ausnahmeregelung für selbstnutzende Eigentümer*innen bei § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie eine bessere Verzahnung mit § 35c EStG, um Abgrenzungsprobleme bei ökologisch motivierten Maßnahmen zu vermeiden.

10. Juni 2025

Wohnungsbau-Beschleunigungsgesetz: Warum die geplante Experimentierklausel (§ 246e BauGB) kleine Eigentümer*innen benachteiligt – und welche Nachbesserungen der Verband Wohneigentum bei Zustimmungsfiktion, Erschließungsbeiträgen und Außenbereichsöffnung fordert.

Stellungnahme herunterladen

 

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung erweitert Befreiungsmöglichkeiten (§ 31 Abs. 3 BauGB) und erleichtert Abweichungen vom Einfügungsgebot (§ 34 Abs. 3a BauGB) – Regelungen, die auch selbstnutzenden Eigentümer*innen beim Anbau, Umbau oder bei der Aufstockung bestehender Gebäude helfen könnten.

Problematisch ist aus Sicht des Verbands Wohneigentum jedoch, dass die zentrale Experimentierklausel (§ 246e BauGB) auf Projekte mit mindestens sechs Wohneinheiten zugeschnitten ist – eine Schwelle, die kleinere, selbstnutzende Eigentümer*innen strukturell benachteiligt. Der Verband fordert eine Absenkung dieser Schwelle auf eine neue Wohneinheit bei Eigenbedarf, außerdem eine gesetzliche Zustimmungsfiktion nach sechs Wochen bei der kommunalen Zustimmungspflicht (§ 36a BauGB) sowie eine soziale Staffelung von Erschließungsbeiträgen, um Eigentümer*innen vor unverhältnismäßigen Kostenrisiken zu schützen.

24. April 2025

§ 35c EStG in der Neufassung: Welche steuerlichen Verbesserungen die BMF-Neufassung für energetische Sanierungen bringt – und warum der Verband Wohneigentum bei Nachweispflichten und Fristen Nachbesserung fordert.

Stellungnahme herunterladen

 

Die Neufassung des BMF-Schreibens zu § 35c EStG erweitert die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen: Erstmals können selbstnutzende Eigentümer*innen neben Arbeits- und Lohnkosten auch Material- und Umfeldmaßnahmen sowie 50 % der Energieberatungskosten im Abschlussjahr steuerlich geltend machen.

Der Verband Wohneigentum begrüßt diese Verbesserung, kritisiert aber weiterhin bestehende enge Fristen, strikte Nachweispflichten und fehlende Übertragungsmöglichkeiten. Konkret gefordert werden eine zentrale Dokumentation durch Belegrechnung statt aufwendiger Einzelnachweise, die Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter Steuerermäßigungsbeträge in Folgejahre sowie eine Aufhebung der Befristung angesichts von Fachkräftemangel und Lieferengpässen, die gut geplante Sanierungsvorhaben zeitlich verzögern können.

 

20. März 2025

AVBFernwärmeV-Novelle: Verband Wohneigentum positioniert sich gegen Anschlusszwang, für bundesweite Preisaufsicht und Stärkung bürgernaher Wärmelösungen wie Nahwärme-Genossenschaften.

Stellungnahme herunterladen

 

Die Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) soll Verbraucherrechte stärken – etwa durch mehr Transparenz bei Preisänderungsklauseln und eine Begrenzung von Wärmesperren. Gleichzeitig erhalten Versorger mehr Flexibilität, etwa durch unterschiedliche Fernwärmetarife und "grüne Fernwärme"-Angebote.

Der Verband Wohneigentum fordert eine faire, transparente und bezahlbare Fernwärmeversorgung für alle Hauseigentümer*innen und lehnt einen Anschlusszwang entschieden ab: Wärmenetze müssten sich durch attraktive Preise durchsetzen, nicht durch Zwang. Zentrale Forderung ist eine bundesweite Preisaufsicht, da viele Haushalte mangels Wettbewerb an einen einzelnen Anbieter gebunden sind und intransparenten Preissteigerungen ausgesetzt sein können. Zusätzlich mahnt der Verband eine beschleunigte kommunale Wärmeplanung an sowie eine stärkere Unterstützung bürgernaher Lösungen wie Nahwärme-Genossenschaften und Energienetze aus Eigenheimen.

Stellungnahmen 2024

16. August 2024

Integrierte Stadtentwicklung: Warum der Verband Wohneigentum eine Verpflichtung zu Dachbegrünung und Baumpflanzung für private Eigentümer*innen ablehnt – und stattdessen auf Beratung statt Zwang setzt.

Stellungnahme herunterladen

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) plant mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung eine Novellierung des Baugesetzbuchs, die Bauvorhaben beschleunigen und gleichzeitig Klimaanpassung, Klimaschutz und Hochwasserschutz im Städtebaurecht stärker verankern soll. Der Verband Wohneigentum unterstützt die geplante Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von Berichtspflichten ausdrücklich, da dies dem Ziel dient, Wohnraum schneller und günstiger zu schaffen.

Scharf abgelehnt wird jedoch eine mögliche Verpflichtung privater Eigentümerinnen zu Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünung, Baumpflanzungen oder Versickerungsflächen samt begleitender Anzeigepflicht – aus Sicht des Verbands ein zu weitgehender Eingriff in die Privatsphäre von Eigentümerinnen, die meist über geringes Vermögen verfügen. Der Verband plädiert stattdessen für Beratung und finanzielle Unterstützung durch Bund, Länder und Kommunen statt Zwang. Zusätzlich fordert der Verband, Bauland und Nachverdichtung stärker nach Klimakriterien auszuweisen – als Konsequenz aus der Flutkatastrophe 2021 – sowie eine sorgfältige Abwägung, ob geplante Neuregelungen tatsächlich zu Kostensenkungen bei Versicherungen führen oder ob diese Einsparungen bei den Versicherungsunternehmen verbleiben, statt an Eigentümer*innen weitergegeben zu werden.

07. August 2024

Fördermittelkürzung bei der Energieberatung: Warum der Verband Wohneigentum die Entscheidung des BMWK als Rückschlag für die Wärmewende kritisiert und eine Rücknahme fordert.

Stellungnahme herunterladen

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Fördersätze für Energieberatungen (individueller Sanierungsfahrplan, iSFP) deutlich gekürzt. Der Verband Wohneigentum sieht darin ein falsches und kontraproduktives Signal an selbstnutzende Eigentümer*innen, da qualifizierte Energieberatung eine zentrale Voraussetzung für kosteneffiziente und nachhaltige Sanierungsentscheidungen ist.

Die Kürzung trifft gerade jene Eigentümer*innen, die bereits versuchen, ihre Immobilien klimafreundlicher zu gestalten, und stellt aus Verbandssicht ein unnötiges Hindernis in einer Zeit steigender Energieeffizienzanforderungen dar. Der Verband fordert eine sofortige Überprüfung und Rücknahme der Kürzungen, um die Wärmewende nicht durch mangelnde Beratungskapazität für einkommensschwächere Haushalte zu gefährden.

29. Juli 2024

"Jung kauft Alt": Warum der Verband Wohneigentum trotz Zustimmung zum Förderprogramm engere Sanierungsfristen und Zugangshürden kritisiert – und welche Nachbesserungen gefordert werden.

Stellungnahme herunterladen

 

Das KfW-Förderprogramm "Jung kauft Alt" unterstützt junge Familien mit begrenztem Einkommen beim Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien und koppelt die Förderung an eine verpflichtende energetische Sanierung. Der Verband Wohneigentum begrüßt das Programm grundsätzlich als Beitrag gegen den Wohnungsmangel und zur Förderung der Nachhaltigkeit im Gebäudebestand.

Kritisiert wird jedoch die eingeschränkte Zugänglichkeit: Die engen Sanierungsfristen sind für viele Familien angesichts des Fachkräftemangels kaum realisierbar. Der Verband fordert daher eine Anpassung der Fristen, eine Umsetzung in Etappen statt einer Komplettsanierung binnen kurzer Zeit sowie eine kontinuierliche Anpassung der Haushaltseinkommensgrenzen – nur so könne das Programm tatsächlich die breite Masse junger Familien erreichen und einen langfristigen Beitrag zur Sanierung des Gebäudebestands leisten.

08. Juli 2024

Schornsteinfeger-Gebühren sollen steigen: Was die geplante KÜO-Novelle für Eigentümer*innen bedeutet – und warum der Verband Wohneigentum die Erhöhung ablehnt.

Stellungnahme herunterladen

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) eine Neuregelung der Vertretungsregelung nach § 11d – künftig soll ein/e Schornsteinfegermeister*in die Vertretung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers übernehmen können. Damit einher geht eine geplante Gebührenerhöhung von 1,20 € auf 1,40 € je Arbeitswert sowie die Aufnahme zusätzlich abrechenbarer Arbeitswerte.

Der Verband Wohneigentum sieht die Flexibilisierungsregelung grundsätzlich als sinnvoll an, lehnt aber die Kostenerhöhung entschieden ab. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen hält der Verband zudem eine langfristige Reduzierung des Kehraufwands für geboten – statt einer weiteren finanziellen Belastung von Eigentümer*innen, die bereits mit Inflation, gestiegenen Energiepreisen und steigenden Instandhaltungskosten konfrontiert sind.

 

21. Juni 2024

TA-Lärm-Novelle: Warum die geplante Erhöhung der Nachtrichtwerte Ruhezeiten gefährdet – und der Verband Wohneigentum höhere Nachtrichtwerte ablehnt.

Stellungnahme herunterladen

 

Mit der Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der TA Lärm will das Bundesumweltministerium einen Zielkonflikt lösen: Wachsender Wohnraumbedarf und Nachverdichtung lassen Wohnbebauung zunehmend an geräuschemittierende Anlagen heranrücken. Die Novelle erlaubt daher befristet höhere Nachtrichtwerte (Nr. 7.5 TA Lärm), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Verband Wohneigentum sieht darin eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Anwohner*innen – gestützt auf Studien zum Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und physiologischem Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und kognitiven Beeinträchtigungen. Auch die vorgesehene Kompensation durch schallgedämmte Fensterkonstruktionen (mind. 30 dB nach DIN 4109-1:2018) reicht aus Verbandssicht nicht aus, da sie den Aufenthalt auf Balkon oder im Garten dauerhaft einschränkt – besonders nachteilig für ältere Menschen. Der Verband lehnt die Anhebung der Nachtrichtwerte daher grundsätzlich ab und stellt den Gesundheitsschutz klar über die Interessen von Gewerbe, Industrie und Klubkultur.

Positionen

08. und 09. Oktober 2025

Mit diesem Positionspapier zum Bundesverbandstag 2025 zeigt der Verband Wohneigentum e.V. politischen Handlungsbedarf in vier Feldern auf: Stärkung von Ehrenamt und Nachbarschaften, Sicherung und Vererbung von Eigentum, nachhaltige Sanierung des Bestands sowie Förderung klimaresilienter Gärten. Fundierte Impulse für Wohnungs-, Sozial- und Klimapolitik.

Positionspapier herunterladen

 

Im Zentrum des Papiers steht zunächst die Stärkung von Gemeinschaft und Ehrenamt: Der Verband Wohneigentum fordert den Abbau bürokratischer Hürden, klare Haftungsregeln sowie eine steuerliche oder rentenrechtliche Anerkennung ehrenamtlichen Engagements. Ergänzend werden Förderprogramme für Sanierung und Erhalt von Begegnungsstätten sowie eine verstetigte und erhöhte Förderung barrierefreier Umbauten verlangt, dazu eine bessere finanzielle und rechtliche Unterstützung von Mehrgenerationenwohnen.

Zweiter Schwerpunkt ist die Sicherung, Förderung und Vererbung von Eigentum. Angesichts einer mit 47,3 % europaweit niedrigen Eigentumsquote fordert der Verband eine Senkung der Grunderwerbsteuer sowie eine gezielte, niedrigschwellige Erwerbsförderung. Zusätzlich soll das Eigenheim im Pflegefall vor Zwangsverwertung geschützt, die Steuerfreiheit des Familienheims im engen Familienkreis erhalten und Freibeträge regelmäßig angepasst werden. Auch das Erbbaurecht soll fairer gestaltet werden, mit sozial orientierten Regeln zu Vertragsverlängerung und Zinserhöhungen.

Dritter Schwerpunkt ist nachhaltiges und zukunftsfähiges Wohnen: Bei einer Sanierungsquote von nur 0,69 % fordert der Verband langfristig verlässliche Förderprogramme für Sanierung und Heizungstausch, eine Förderung von Umbauten ohne zusätzliche Kriterien sowie eine spürbare Entbürokratisierung der Förderbedingungen. Zudem sollen Quartierslösungen wie smarte Strom- und Wärmenetze, gemeinschaftliche Speicher und dezentrale Energieversorgung unterstützt und die Einspeisevergütung beibehalten werden, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Vierter Schwerpunkt ist die Förderung klimaresilienter Gärten als Teil grüner Infrastruktur: Der Verband fordert den Ausbau von Förderprogrammen für naturnahe Gartengestaltung sowie eine kostenfreie oder vergünstigte Beratung für Eigentümer*innen.

08. Oktober 2025

Mit dem 5-Punkte-Plan „Ehrenamt mit Zukunft – Jetzt handeln, nicht reden!" fordert der Verband Wohneigentum e.V. handfeste politische Unterstützung für freiwilliges Engagement. Trotz 29 Millionen Ehrenamtlichen in Deutschland – über 17.000 davon im Verband – fehlen Anerkennung, Rechtssicherheit und finanzielle Entlastung. Konkrete Impulse für Sozial- und Engagementpolitik.

Positionspapier herunterladen

 

Kern des Papiers ist die Forderung, Anerkennung für ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen – etwa durch ÖPNV-Vergünstigungen und Rentenpunkte für langjährig Engagierte. Der Verband betont, dass Ehrenamt nicht nur gelobt, sondern auch belohnt werden müsse.

Zweiter Schwerpunkt ist die steuerliche Entlastung Ehrenamtlicher durch höhere Freibeträge und Pauschalen, um Engagement finanziell attraktiver zu machen.

Drittens fordert der Verband rechtliche Sicherheit: klare gesetzliche Rahmenbedingungen und eine Minimierung von Haftungsrisiken, damit Ehrenamt kein juristisches Risiko darstellt.

Viertens verlangt der Verband eine bundesweite Absicherung in Form einer staatlichen Pflichtversicherung für Haftpflicht und Vermögenshaftpflicht, die alle Ehrenamtlichen unabhängig vom Einsatzort schützt.

Fünfter Punkt ist der flächendeckende Ausbau von Weiterbildungs- und Austauschangeboten – etwa kommunale Programme zu Kommunikation, Digitalkompetenz, Fördermitteln und Recht sowie Plattformen für den Erfahrungsaustausch, was insbesondere für junge Menschen ein wichtiger Anreiz sei, sich zu engagieren.

April 2025

Zur Bundestagswahl 2025 legt der Verband Wohneigentum e. V. ein Positionspapier vor, das die Interessen von 310.000 Mitgliedsfamilien im selbstgenutzten Wohneigentum bündelt. Steigende Baukosten, eine instabile Förderkulisse bei energetischen Sanierungen und steigende Energiepreise durch das ETS2-System belasten Eigentümerinnen und Eigentümer zunehmend. Der Verband fordert verlässliche und aufgestockte Förderprogramme, den Abbau bürokratischer Hürden sowie eine Rückerstattung der CO2-Bepreisung an die Bevölkerung. Auch barrierefreies und generationenübergreifendes Wohnen sowie klimaresiliente Gärten stehen im Fokus der Forderungen.

Position herunterladen

 

Zum internationalen Weltbodentag am 5. Dezember 2023 hat der Verband Wohneigentum das Positionspapier "Gartenboden – kostbar und schützenswert" veröffentlicht. Anlass ist der schlechte Zustand vieler Böden: Laut einer Überprüfung der Europäischen Kommission sind 60 bis 70 Prozent der Böden in der EU nicht mehr gesund, jedes Jahr gehen europaweit rund eine Milliarde Tonnen Boden durch Erosion verloren. Zugleich fehlt es in der EU bislang an einer rechtlichen Regelung, die den Bodenschutz explizit adressiert – ein EU-Bodengesetz befindet sich nach Angaben des Verbands in Arbeit.

Der Verband, der insbesondere selbstnutzende Wohneigentümer*innen mit Haus und Garten vertritt, ordnet Boden als lebenswichtige, nicht erneuerbare Ressource ein: Er speichert Nährstoffe und Niederschlagswasser, filtert Schadstoffe, bindet klimaschädliche Gase und bietet humusbildenden Bodenorganismen Lebensraum. Bodenschutz sei damit zugleich Klimaschutz und Artenschutz und beuge Erosion sowie Hochwasser vor.

Als zentrale Gefährdungen benennt der Verband Bauphasen, in denen schwere Baumaschinen Böden verdichten und Ober- mit Unterboden vermischen, sowie die nachträgliche Versiegelung durch Terrassen, Wege, Pools oder Schotterschüttungen. Auch Unkrautvliese, Folien und Kunstrasen beeinträchtigten das Bodenleben und trügen Mikroplastik ein. Im "offenen" Garten führten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, einseitige mineralische Düngung sowie falsche Bearbeitungsmethoden wie tiefes Umgraben langfristig zu verarmtem Bodenleben und Erosion.

Diesen Gefährdungen stellt der Verband konkrete Schutzmaßnahmen gegenüber. Bei Bauvorhaben empfiehlt er, Ober- und Unterboden getrennt zu lagern, Verdichtungen durch druckverteilende Bodenschutzplatten zu vermeiden und frisch aufgetragenen Boden mit Gründüngung oder Mulch zu schützen. Für die laufende Gartenpflege rät der Verband zu Kompostwirtschaft, standortgerechter und bodendeckender Bepflanzung, organischen statt mineralischen Düngern, schonender Bearbeitung mit Grabegabel oder Sauzahn statt Umgraben sowie Mulchen und Gründüngung zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Vom Einsatz von Torf rät der Verband ausdrücklich ab, da dieser sich zu schnell abbaue, den Boden versauere und ökologisch bedenklich sei.

Über individuelle Maßnahmen hinaus sieht der Verband auch die Politik in der Pflicht: Länder und Kommunen sollten Vorgaben gegen übermäßige Versiegelung erlassen und durchsetzen sowie Grundstücksbesitzerinnen bei Entsiegelung und Bodenschutz beraten und fördern. Stadtentwicklung müsse Bodenschutz als Teil des Klimaschutzes begreifen, etwa durch den Erhalt und Ausbau begrünter Flächen als "grüne Lungen". Vorsorge gegen die Folgen extremer Wetterereignisse wie Starkregen oder Erdrutsche sei zudem eine Aufgabe der Landes- und Bundespolitik, die von einzelnen Grundstückseigentümerinnen allein nicht geleistet werden könne.

Die fünf wichtigsten Forderungen/Kernbotschaften

  • Politische Rahmenbedingungen für Bodenschutz: Der Verband fordert geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützung durch die Politik zum Erhalt gesunder Böden, auch mit Blick auf ein EU-Bodengesetz.
  • Versiegelung eindämmen: Länder und Kommunen sollen Vorgaben gegen übermäßige Flächenversiegelung erlassen und konsequent durchsetzen.
  • Beratung und Förderung ausbauen: Grundstücksbesitzer*innen sollen bei Entsiegelung und bodenschützenden Maßnahmen beraten und finanziell unterstützt werden.
  • Bodenschutz bei Bauvorhaben verankern: Verdichtung, Vermischung von Ober- und Unterboden sowie Versiegelung sollen bereits in der Bauplanung vermieden werden.
  • Bodenschutz als Klimaschutzaufgabe verstehen: Stadtentwicklung und Vorsorge gegen extreme Wetterereignisse müssen Bodenschutz systematisch mitdenken.

Mai 2025

Im Mai 2025 veröffentlichte der Verband Wohneigentum das Positionspapier "Vom Wert der Hausgärten". Es zeigt, welchen Beitrag die rund 17 Millionen privaten Gärten in Deutschland zu Artenschutz, Klimaanpassung und Lebensqualität leisten – eine Fläche, die den deutschen Naturschutzgebieten entspricht. Der Verband plädiert für eine differenziertere Debatte um das Eigenheim und macht deutlich, dass naturnah gestaltete Gärten als Teil der grünen Infrastruktur kommunale Aufgaben wie Klimaschutz und Biodiversitätsschutz kostengünstig mit übernehmen können.

Position herunterladen

 

Mit dem im Mai 2025 veröffentlichten Positionspapier "Vom Wert der Hausgärten" rückt der Verband Wohneigentum eine in der Debatte um das Eigenheim oft übersehene Qualität in den Fokus: den privaten Garten. Während Diskussionen um Flächenverbrauch und Zersiedelung das Einfamilienhaus häufig kritisch beleuchten, verweist der Verband auf das ökologische und gesellschaftliche Potenzial, das in den schätzungsweise 17 Millionen Gärten Deutschlands mit rund 1,4 Millionen Hektar Fläche steckt – eine Größenordnung, die der gesamten Fläche deutscher Naturschutzgebiete entspricht.

Der Verband, der seit seinen Ursprüngen in der Siedlungsbewegung der Weimarer Republik mit der Gartenberatung eine eigene Beratungstradition pflegt, benennt sechs zentrale Funktionen naturnah gestalteter Gärten. Beim Artenschutz dienen private Gärten laut einer zitierten IÖW-Studie als "Trittsteinbiotope", die besonders in urbanen Gebieten Lebensräume vernetzen – begünstigt durch Kompostwirtschaft, standortgerechte Bepflanzung und den Verzicht auf Pestizide und Torf.

Bei Klimaschutz und Klimaanpassung verweist der Verband auf mehrere Effekte: Gärten verbessern das Mikroklima, indem vor allem Bäume Schatten spenden und Wasser verdunsten, sie entlasten durch Versickerung und Zisternen die Kanalisation bei Starkregen, wirken als Luftfilter gegen Feinstaub und Stickoxide und binden über humusreichen Boden sowie Pflanzenwachstum CO₂.

Ergänzend hebt der Verband hervor, dass Gärten ein Stück Selbstversorgung mit Obst, Gemüse und Kräutern ermöglichen, nachweislich die psychische und körperliche Gesundheit fördern, als Rückzugsräume und Orte der Naturerfahrung dienen und als informelle Bildungsorte praktisches Umweltbewusstsein vermitteln – etwa wenn Kinder Insekten beobachten oder Erwachsene kompostieren.

Im Fazit ordnet der Verband diese Funktionen politisch ein: Private Gärten seien nicht nur Ausdruck individueller Selbstbestimmung, sondern zugleich ein öffentlich wirksamer Bestandteil der grünen Infrastruktur, der Kommunen entlaste, weil er Aufgaben wie Klimaschutz, Biodiversitätsschutz und Aufenthaltsqualität kostengünstig mit übernehme. Der Verband plädiert dafür, die Debatte um das Eigenheim differenzierter zu führen – nicht als einfaches "Pro" oder "Contra", sondern als Frage, wie Einfamilienhausgebiete nachhaltig weiterentwickelt werden können.

Praktische Hinweise zur naturnahen Gartengestaltung runden das Papier ab: Der Verband empfiehlt unter anderem den Einsatz von Bäumen und Sträuchern, standortgerechte Bepflanzung, den Erhalt wilder Ecken und Totholzstrukturen, reduzierte und pflegeleichte Rasenflächen wie Kräuterrasen, chemie- und torffreies Gärtnern sowie Kompostierung und Tauschbörsen für Samen und Pflanzen.

Die fünf wichtigsten Kernbotschaften/Appelle

  • Ökologisches Potenzial anerkennen: Private Gärten sollten als Teil der grünen Infrastruktur in Klimaschutz- und Biodiversitätsstrategien aktiv mitgedacht werden.
  • Naturnahe Gartengestaltung fördern: Standortgerechte, pestizid- und torffreie Bepflanzung sowie naturnahe Strukturen stärken Artenvielfalt und Klimaresilienz gleichermaßen.
  • Gartenberatung ausbauen: Der Verband unterstreicht den Wert unabhängiger Beratungsangebote, um Eigentümer*innen praxisnah beim naturnahen Gärtnern zu begleiten.
  • Klimaanpassung durch Gärten mitdenken: Versickerung, Verdunstung und Beschattung durch Gärten sollten in der kommunalen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden.
  • Differenzierte Eigenheim-Debatte führen: Statt einer pauschalen Pro-Contra-Debatte fordert der Verband eine sachliche Diskussion über die nachhaltige Weiterentwicklung von Einfamilienhausgebieten.

01. November 2024

Anlässlich der Preisverleihung zum 28. Bundeswettbewerb veröffentlichte der Verband Wohneigentum am 1. November 2024 das Positionspapier "Resilientes Wohneigentum für Generationen". Vor dem Hintergrund sinkender Sanierungsquoten, steigender Kosten und wegfallender Förderprogramme benennt der Verband zentrale Herausforderungen für selbstnutzende Wohneigentümer*innen: von verlässlicher Sanierungsförderung über barrierereduziertes Wohnen bis zu klimaresilienten Gärten. Im Fokus stehen Generationengerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Anpassung von Eigenheimen an Klimawandel und demografischen Wandel.

Positionspapier herunterladen

 

Der 28. Bundeswettbewerb des Verbands Wohneigentum stand 2024 unter dem Motto "Wohneigentum – für Generationen handeln. Resiliente Siedlungen – sozial und ökologisch" und wurde von Bundesbauministerin Klara Geywitz als Schirmherrin begleitet. Zur Preisverleihung am 1. November 2024 in Berlin veröffentlichte der Verband das Positionspapier "Resilientes Wohneigentum für Generationen", das drängende Herausforderungen für selbstnutzende Eigentümer*innen bündelt.

Als Ausgangslage beschreibt der Verband eine deutlich gesunkene Sanierungsquote: Sie liegt aktuell bei 0,69 Prozent und damit weit unter dem Regierungsziel von 2 Prozent. Gründe dafür seien neben Fachkräftemangel und Kostensteigerungen auch anhaltende Unsicherheit über künftige Förderbedingungen. Besonders betroffen seien Familien mit begrenztem Einkommen und ältere Menschen, für die sich Sanierungsinvestitionen kaum noch amortisieren.

Im Bereich Sanierung und Klimaanpassung fordert der Verband verlässliche, verständliche und unbürokratische Förderungen, da laut einer zitierten Studie rund 57 Prozent der Eigentümerinnen nicht über ausreichende Rücklagen für Sanierungen verfügen. Kürzungen bei der unabhängigen Energieberatung und bei Sanierungsfahrplänen lehnt der Verband ab. Beim Förderprogramm "Jung kauft Alt" begrüßt der Verband die Grundidee, kritisiert aber die Frist von 4,5 Jahren zur Sanierung auf "Effizienzhaus 70 EE" als für viele Familien zu ambitioniert und fordert mehr zeitlichen Spielraum sowie schrittweise Sanierungsmöglichkeiten. Zudem sollen umweltfreundliche Baustoffe sowie Kreislaufwirtschaft und Recycling im Bausektor stärker gefördert werden. Angesichts zunehmender Elementarschäden fordert der Verband zudem, Eigentümerinnen auch in stark gefährdeten Gebieten den Zugang zu einer Elementarschadenversicherung zu ermöglichen.

Beim barrierereduzierten Wohnen verweist der Verband auf eine wachsende Versorgungslücke: 2023 fehlten bereits 2 Millionen altersgerechte Wohnungen, für 2025 werden rund 3,7 Millionen erwartet. Kritisch bewertet der Verband, dass für das KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" – 2024 mit 150 Millionen Euro ausgestattet – im Haushaltsentwurf 2025 keine Mittel mehr vorgesehen sind, und fordert dessen verlässliche Fortführung mindestens im bisherigen Umfang.

Zum gesellschaftlichen Zusammenhalt fordert der Verband eine stärkere Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements, etwa durch Rentenpunkte, kostenlose Busfahrkarten oder Versicherungsleistungen. Barrierefreie Begegnungsstätten sollen von Bund und Ländern finanziell unterstützt werden, ergänzt um digitale Vernetzung in Siedlungen. Generationenübergreifendes Wohnen soll durch rechtliche Anpassungen – etwa im Mietrecht für Einliegerwohnungen – sowie finanzielle Anreize erleichtert werden.

Beim Thema klimaresiliente Gärten fordert der Verband, Grünflächen bereits vor der Bebauung im Sinne einer Schwammstadt-Entwicklung einzuplanen, sowie gezielte Förderungen für Zisternen und Versickerungsflächen. Ergänzend verlangt der Verband eine konsequente Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie zum Schutz von Trink- und Grundwasser sowie Beratungsangebote zum Bodenschutz gegen unnötige Versiegelung.

Die fünf wichtigsten Forderungen

  • Verlässliche Sanierungsförderung: Verständliche, unbürokratische und dauerhaft planbare Förderprogramme für energetische Sanierungen statt kurzfristiger Kürzungen bei Energieberatung und Sanierungsfahrplänen.
  • Fortführung von "Altersgerecht Umbauen": Das KfW-Zuschussprogramm soll trotz fehlender Mittel im Haushaltsentwurf 2025 mindestens im bisherigen Umfang gesichert werden.
  • Entschärfung von "Jung kauft Alt": Verlängerung der 4,5-Jahres-Sanierungsfrist und Ermöglichung schrittweiser Sanierung statt starrer Effizienzhaus-Vorgaben.
  • Förderung des Ehrenamts: Gesellschaftliche Anerkennung durch Rentenpunkte, Vergünstigungen und Unterstützung barrierefreier Begegnungsstätten.
  • Klimaresiliente Gärten und Wasserschutz: Förderung von Zisternen, Versickerungsflächen und Schwammstadt-Prinzipien sowie Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie.

05. Dezember 2023

Zum internationalen Weltbodentag am 5. Dezember 2023 veröffentlichte der Verband Wohneigentum das Positionspapier "Gartenboden – kostbar und schützenswert". Angesichts der Tatsache, dass laut EU-Kommission 60 bis 70 Prozent der Böden in der EU nicht mehr gesund sind, zeigt der Verband auf, warum gesunder Gartenboden für Klimaanpassung und Artenschutz entscheidend ist. Das Papier liefert konkrete Maßnahmen zum Bodenschutz bei Bauvorhaben und im Hausgarten und fordert von der Politik geeignete Rahmenbedingungen zum Erhalt gesunder Böden.

Position herunterladen

 

Zum internationalen Weltbodentag am 5. Dezember 2023 hat der Verband Wohneigentum das Positionspapier "Gartenboden – kostbar und schützenswert" veröffentlicht. Anlass ist der schlechte Zustand vieler Böden: Laut einer Überprüfung der Europäischen Kommission sind 60 bis 70 Prozent der Böden in der EU nicht mehr gesund, jedes Jahr gehen europaweit rund eine Milliarde Tonnen Boden durch Erosion verloren. Zugleich fehlt es in der EU bislang an einer rechtlichen Regelung, die den Bodenschutz explizit adressiert – ein EU-Bodengesetz befindet sich nach Angaben des Verbands in Arbeit.

Der Verband, der insbesondere selbstnutzende Wohneigentümer*innen mit Haus und Garten vertritt, ordnet Boden als lebenswichtige, nicht erneuerbare Ressource ein: Er speichert Nährstoffe und Niederschlagswasser, filtert Schadstoffe, bindet klimaschädliche Gase und bietet humusbildenden Bodenorganismen Lebensraum. Bodenschutz sei damit zugleich Klimaschutz und Artenschutz und beuge Erosion sowie Hochwasser vor.

Als zentrale Gefährdungen benennt der Verband Bauphasen, in denen schwere Baumaschinen Böden verdichten und Ober- mit Unterboden vermischen, sowie die nachträgliche Versiegelung durch Terrassen, Wege, Pools oder Schotterschüttungen. Auch Unkrautvliese, Folien und Kunstrasen beeinträchtigten das Bodenleben und trügen Mikroplastik ein. Im "offenen" Garten führten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, einseitige mineralische Düngung sowie falsche Bearbeitungsmethoden wie tiefes Umgraben langfristig zu verarmtem Bodenleben und Erosion.

Diesen Gefährdungen stellt der Verband konkrete Schutzmaßnahmen gegenüber. Bei Bauvorhaben empfiehlt er, Ober- und Unterboden getrennt zu lagern, Verdichtungen durch druckverteilende Bodenschutzplatten zu vermeiden und frisch aufgetragenen Boden mit Gründüngung oder Mulch zu schützen. Für die laufende Gartenpflege rät der Verband zu Kompostwirtschaft, standortgerechter und bodendeckender Bepflanzung, organischen statt mineralischen Düngern, schonender Bearbeitung mit Grabegabel oder Sauzahn statt Umgraben sowie Mulchen und Gründüngung zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Vom Einsatz von Torf rät der Verband ausdrücklich ab, da dieser sich zu schnell abbaue, den Boden versauere und ökologisch bedenklich sei.

Über individuelle Maßnahmen hinaus sieht der Verband auch die Politik in der Pflicht: Länder und Kommunen sollten Vorgaben gegen übermäßige Versiegelung erlassen und durchsetzen sowie Grundstücksbesitzerinnen bei Entsiegelung und Bodenschutz beraten und fördern. Stadtentwicklung müsse Bodenschutz als Teil des Klimaschutzes begreifen, etwa durch den Erhalt und Ausbau begrünter Flächen als "grüne Lungen". Vorsorge gegen die Folgen extremer Wetterereignisse wie Starkregen oder Erdrutsche sei zudem eine Aufgabe der Landes- und Bundespolitik, die von einzelnen Grundstückseigentümerinnen allein nicht geleistet werden könne.

Die fünf wichtigsten Forderungen/Kernbotschaften

  • Politische Rahmenbedingungen für Bodenschutz: Der Verband fordert geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützung durch die Politik zum Erhalt gesunder Böden, auch mit Blick auf ein EU-Bodengesetz.
  • Versiegelung eindämmen: Länder und Kommunen sollen Vorgaben gegen übermäßige Flächenversiegelung erlassen und konsequent durchsetzen.
  • Beratung und Förderung ausbauen: Grundstücksbesitzer*innen sollen bei Entsiegelung und bodenschützenden Maßnahmen beraten und finanziell unterstützt werden.
  • Bodenschutz bei Bauvorhaben verankern: Verdichtung, Vermischung von Ober- und Unterboden sowie Versiegelung sollen bereits in der Bauplanung vermieden werden.
  • Bodenschutz als Klimaschutzaufgabe verstehen: Stadtentwicklung und Vorsorge gegen extreme Wetterereignisse müssen Bodenschutz systematisch mitdenken.

Juli 2022

Im Juli 2022 veröffentlichte der Verband Wohneigentum das Faltblatt "Jeder Tropfen zählt! Nachhaltiger Umgang mit Wasser im Hausgarten", die zugehörige Position beschloss das Präsidium im August 2022. Vor dem Hintergrund von Klimawandel, sinkendem Grundwasserspiegel und zunehmender Trockenheit fordert der Verband eine zielgerichtete Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie, mehr Förderung für Regenwasser-Rückhaltung und ein Verbot von Schotterflächen in Gärten. Ergänzend liefert der Verband einen 10-Punkte-Plan mit praktischen Wasserspartipps für Gartenbesitzer*innen. Das Bundesumweltministerium zeichnete das Faltblatt im Rahmen der UN-Wasserdekade aus.

Position herunterladen

 

Mit dem Faltblatt "Jeder Tropfen zählt! Nachhaltiger Umgang mit Wasser im Hausgarten" positioniert sich der Verband Wohneigentum zu einer Ressource, die durch den Klimawandel zunehmend knapp wird. Die zugrunde liegende Position beschloss das Präsidium im August 2022, veröffentlicht wurde das Faltblatt bereits im Juli desselben Jahres – anerkannt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen der UN-Wasserdekade.

Als Ausgangslage verweist der Verband auf die Dürresommer 2018 bis 2020 sowie eine Warnung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus dem Jahr 2021 vor einer Trinkwasserknappheit in Deutschland. Private Gärten – rund 17 Millionen mit insgesamt 1,4 Millionen Hektar Fläche, etwa 4 Prozent der Landesfläche – seien dabei nicht nur auf Wasser angewiesen, sondern leisteten selbst einen wichtigen Beitrag zu Artenschutz, Kühlung und Lärmminderung als "grüne Lungen" der Siedlungen.

An die Politik richtet der Verband fünf zentrale Forderungen. Erstens begrüßt er die Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung, drängt aber auf eine zielgerichtete und kooperative Umsetzung samt kontinuierlichem Monitoring der Wasserentnahmen durch Großverbraucher wie Industrie, Landwirtschaft und Kommunen. Zweitens fordert der Verband eine stärkere Förderung der Regenwasser-Rückhaltung durch Zisternen, Dachbegrünung und Sickermulden – sowohl auf privaten Grundstücken als auch im öffentlichen Raum nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Drittens mahnt der Verband den Schutz des Grundwassers an, das laut Weltwasserbericht 2022 der Vereinten Nationen nur in dem Maße genutzt werden sollte, wie es sich natürlich regeneriert.

Viertens fordert der Verband eine ausgewogene Lenkung der Wassernutzung: Vorschriften im privaten Bereich sollten nur letztes Mittel sein, während klare Maßgaben vor allem an Industrie und Landwirtschaft zu richten seien. Kritisch bewertet der Verband dabei verpflichtende Gartenwasserzähler, da der finanzielle Anreiz zur Einsparung von Abwassergebühren ungewollt den Einsatz von Trinkwasser zur Gartenbewässerung fördere. Fünftens fordert der Verband eine stärkere Berücksichtigung vielfältiger Gartengestaltung in der Politik zum Schutz der biologischen Vielfalt – bis hin zu einem Verbot von Schotterflächen anstelle von Pflanzungen, verbunden mit Beratungsangeboten für Privatpersonen.

Für Gartenbesitzer*innen selbst liefert der Verband einen 10-Punkte-Plan mit praktischen Empfehlungen: von der Verbesserung der Wasserhaltekraft des Bodens durch Kompost und Mulchen über die Wahl trockenheitsverträglicher, standortgerechter Pflanzen bis zur effizienten, bedarfsgerechten Bewässerung direkt an der Wurzel. Regenwasser sei dabei das beste Gießwasser – kalkfrei, kostenlos und ohne Aufbereitung nutzbar. Bei Starkregen empfiehlt der Verband, möglichst viele versiegelte Flächen zu beseitigen und Wasser über wasserdurchlässige Beläge und Sickermulden direkt vor Ort dem Grundwasser zuzuführen.

Die fünf wichtigsten Forderungen

  • Nationale Wasserstrategie konsequent umsetzen: Zielgerichtete, nachhaltige Umsetzung mit kontinuierlichem Monitoring der Wasserentnahmen durch Großverbraucher.
  • Regenwasser-Rückhaltung fördern: Zisternen, Dachbegrünung und Sickermulden sollen auf privaten Grundstücken und im öffentlichen Raum ("Schwammstadt") stärker gefördert werden.
  • Grundwasser schützen: Nutzung nur im Umfang der natürlichen Regeneration, konsequente Vermeidung von Verunreinigungen durch Pflanzenschutz- und Düngemittel.
  • Wassernutzung ausgewogen lenken: Klare Vorgaben vor allem für Industrie und Landwirtschaft statt einseitiger Belastung privater Haushalte; Gartenwasserzähler kritisch hinterfragen.
  • Vielfältige Gartengestaltung fördern: Verbot von Schotterflächen zugunsten von Pflanzungen, verbunden mit Beratungsangeboten für Privatpersonen.

März 2021

Im März 2021 beschloss der Verband Wohneigentum die Leitlinie "Naturnah Gärtnern". Vor dem Hintergrund von Artensterben, Klimawandel und steigenden Schadstoffwerten im Grundwasser zeigt der Verband, wie sich Hausgärten naturnah, ressourcenschonend und pflegeleicht gestalten lassen. Die Leitlinie liefert konkrete Praxisempfehlungen zu Gartengestaltung, Pflanzenauswahl, Bodenpflege, Pflanzenschutz, Regenwassernutzung und sozialer Nutzung des Gartens – entwickelt von den Gartenberater*innen im Kompetenzteam Ökologie und Garten des Verbands.

Position herunterladen

 

Mit der im März 2021 vom Präsidium beschlossenen Leitlinie "Naturnah Gärtnern" positioniert sich der Verband Wohneigentum zu einem Thema, das angesichts von Klimawandel und Artensterben zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ausgangspunkt ist der Befund, dass laut einer amtlichen Studie von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt Umwelt- und Klimaschutz für zwei Drittel der Bevölkerung ein wichtiges Thema ist, viele jedoch aus Mangel an Fachwissen zögern, ihren eigenen Garten entsprechend zu gestalten. Die im Kompetenzteam Ökologie und Garten von den Gartenberater*innen des Verbands entwickelte Leitlinie will diese Lücke schließen.

Der Verband verweist darauf, dass die rund 1,4 Millionen Hektar Gartenfläche in Deutschland – etwa 4 Prozent der Landesfläche – bei naturnaher Gestaltung erheblich zur Artenvielfalt beitragen können, da sie in etwa derselben Fläche wie alle deutschen Naturschutzgebiete zusammen entsprechen. Gärten dienten dabei nicht nur als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, sondern auch als grüne Lunge in der Stadt, die Abkühlung und Lärmminderung ermögliche.

Bei der Gartengestaltung empfiehlt der Verband eine vielfältige Struktur mit Biotopen wie Totholzhaufen, Wildwuchsecken und Kräuterrasen anstelle von Kiesschüttungen, die er wegen ihrer aufheizenden Wirkung und der Zerstörung des Bodenlebens ausdrücklich ablehnt. Bei der Pflanzenauswahl rät der Verband zu standortgerechten, artenreichen und möglichst heimischen, insekten- und vogelfreundlichen Pflanzen sowie zu samenfestem Saatgut zur Bewahrung der Sortenvielfalt.

Beim Bodenschutz betont der Verband den Wert der Humusschicht und empfiehlt Düngung ausschließlich mit eigenem Kompost und organischen Mitteln statt Mineraldüngern, die das Bodenleben schädigten. Den Einsatz von Torf lehnt der Verband wegen dessen Klimaschädlichkeit ab. Auch bei Pflanzenschutzmaßnahmen positioniert sich der Verband klar gegen chemisch-synthetische Mittel und setzt stattdessen auf vorbeugende, mechanische und biologische Alternativen wie Nützlingsförderung, Schädlingsbarrieren und Nisthilfen.

Zum Umgang mit Regenwasser fordert der Verband, Niederschläge möglichst vor Ort über Zisternen, Sickermulden oder Dachbegrünung zu speichern und dem Boden zurückzuführen, um Abflussspitzen bei Starkregen zu reduzieren und gleichzeitig die Artenvielfalt zu fördern. Bei der Gartenpflege plädiert der Verband für Zurückhaltung: Stauden und Laub sollten im Herbst als Vogelfutter und Insektenquartier stehen bleiben, Wildkräuter nur gezielt entfernt werden.

Schließlich betont der Verband die soziale Dimension des Gartens als Ort der Begegnung, kindgerechten Naturerlebens und barrierearmen, altersgerechten Rückzugsraums. Urban-Gardening- und Gemeinschaftsgartenprojekte werden vom Verband vor Ort unterstützt und gefördert.

Die fünf wichtigsten Kernbotschaften/Empfehlungen

  • Kiesschüttungen und Schottergärten ablehnen: Sie heizen Wohngebiete auf, beschleunigen das Artensterben und zerstören das Bodenleben.
  • Chemiefrei gärtnern: Der Verband lehnt chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Torf im Hausgarten ab und setzt auf organische, biologische Alternativen.
  • Regenwasser vor Ort halten: Zisternen, Sickermulden und Dachbegrünung sollen Niederschläge speichern und Starkregen-Abflussspitzen mindern.
  • Naturnahe Pflege praktizieren: Stauden und Laub im Herbst stehen lassen, Rückschnitt und Bewässerung auf das fachlich Notwendige beschränken.
  • Garten als sozialen Raum fördern: Gemeinschafts-, Schul- und interkulturelle Gärten sowie barrierearme, kindgerechte Gestaltung sollen gezielt unterstützt werden.