Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück gegen Zahlung einer jährlichen Pacht ein eigenes Haus bauen und bewohnen zu dürfen.
Viele Städte, so z.B. Frankfurt haben in der Vergangenheit zahlreiche solcher Grundstücke vergeben - pro Jahr wurde 1 % des Grundstückwertes als Pacht bezahlt.
So wurde Familien mit geringerem Einkommen gerade nach den beiden Weltkriegen die Schaffung von bezahlbarem Wohneigentum ermöglicht.
In Frankfurt entstand z.B. die Siedlung Goldstein. Nun laufen die alten Verträge aus und die Stadt bringt durch eine Verdoppelung des Erbbauzinses bei gleichzeitiger Steigerung des Grundstückwertes hunderte Rentner sowie Familien in massive finanzielle Existenznot, da sich die Pachtzinsen vervielfachen. Die von Seiten der Stadt vorgeschlagenen unbürokratischen Lösungen in Einzelfällen auf Antrag geringere Pachtzinsen festzulegen, führen bei der Prüfung zu mehr Bürokratie, kosten den Steuerzahler das Geld für die städtischen Mitarbeiter und machen Bürger zu Bittstellern.
Der Verband Wohneigentum hält es daher für sinnvoll, dass die Stadt den Zinssatz für selbstgenutzten Wohnraum bei 1% belässt oder Nicht-Bauland aus der Berechnung herausnimmt oder eine moderate Erhöhung angepasst an die Inflationsentwicklung vornimmt.
Was ist das Erbbaurecht?
Beim Erbbaurecht baut der Pächter ein Haus auf einem fremden Grundstück. Der Vertrag gilt oft über Generationen hinweg und wird inklusive aller Rechte und Pflichten vererbt. Insbesondere nach den beiden Weltkriegen verpachteten Kommunen, Kirchen und Stiftungen Baugrundstücke, häufig für 99 Jahre - bei einem fairen Erbbauzins von jährlich einem Prozent des damaligen Grundstückswertes. Oft bauten die späteren Bewohner ihre Häuser in Eigenleistung. Manchmal wurde verlost, wer wo wohnt. So entstanden solidarische Siedlergemeinschaften wie die Goldsteinsiedlung in Frankfurt am Main. Die finanzielle Belastung blieb überschaubar, die Häuser waren klein, zweckmäßig und bezahlbar.
Vom sozialen Instrument zur städtischen “Goldgrube”
Doch diese historischen Siedlungen scheint der Magistrat der Stadt Frankfurt nun als Einnahmequelle entdeckt zu haben:
1. Der Erbbauzins ist von 1 % auf 2 % verdoppelt worden.
2. Da der Bodenrichtwert über die Jahrzehnte explodiert ist, droht den Anwohnern nun eine Anpassung um ein Vielfaches des bisherigen Betrags.
Dramatische Folgen
1. Existenzangst bei Senioren: Allein in Goldstein sind über 200 oft alleinstehende Rentnerinnen und Rentner betroffen. Die neuen Verträge mit doppeltem Erbbauzins und erhöhten Bodenrichtwerten würden künftig oft die komplette Rente verschlingen. Wer die Erhöhung nicht zahlen kann, muss bei der Stadt als "Bittsteller" seine Einkünfte offenlegen - was viele Betroffene als zutiefst entwürdigend empfinden. Zudem bindet diese Einzelfallprüfung erhebliche Personalkapazitäten in den städtischen Amtern.
2. Blockade für junge Familien: Familien, die ein Haus erben oder kaufen und vor dem Einzug energetisch sanieren möchten, bekommen oft keine Bankkredite mehr. Die Banken verweigern die Finanzierung, weil die künftig erwarteten Pachtbeträge wahrscheinlich keinen Spielraum mehr für die Kreditabzahlung lassen.
Dies ist kein reines Frankfurter Problem - ähnliche Entwicklungen vollziehen sich derzeit hessen- und bundesweit.
Konkrete Vorschläge des Verbandes Wohneigentum
In einem Gespräch im Frankfurter Römer hat der Verband Wohneigentum pragmatische und faire Lösungen für selbstgenutzten Wohnraum vorgebracht:
Einfrierung des Erbbauzinses: Belassung des Zinssatzes bei den bewährten 1 %.
Bereinigte Grundstücksfläche: Reduzierung der zur Berechnung herangezogenen Fläche (Grabeland und Nicht-Bauland dürfen schließlich nicht bebaut werden und sollten nicht voll veranschlagt werden).
Koppelung des Zinses an die wirtschaftliche Entwicklung: Beibehaltung der schon in einigen Fällen eingeführten Regelung bei der sich die Pacht an der tatsächlichen wirtschaftlichen Einkommensentwicklung orientiert.
Eine unbürokratische Regelung schützt die Bürgerinnen und Bürger vor dem finanziellen Ruin, gibt jungen Familien eine Zukunftssicherheit und entlastet gleichzeitig die Verwaltung von unnötiger Bürokratie.