KfW-Zuschuss 455-B: Nach vier Monaten war das Geld weg
Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) bezuschusst die KfW Umbauten, die Barrieren im Zuhause abbauen. Für 2026 standen 50 Millionen Euro bereit, weniger als im Vorjahr. Am 30. Juli 2026 waren die Mittel aufgebraucht. Seitdem können keine neuen Anträge gestellt werden. Die schnelle Ausschöpfung zeigt: Der Bedarf ist deutlich größer als das Budget.
Barrierefreier Wohnraum: Der Bedarf wächst
Nach Angaben des Wohnungswirtschaftsverbands GdW fehlen bis zu 2,5 Millionen barrierefreie Wohnungen. Auch ein großer Teil der rund 13,5 Millionen Ein- und 2,8 Millionen Zweifamilienhäuser in Deutschland ist nicht barrierearm. Etwa jede siebte Person ist dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt. Bei den über 80-Jährigen ist es mehr als die Hälfte.
Kurz erklärt: Barrierefrei oder barrierearm?
„Barrierefrei“ ist in der DIN 18040-2 genau geregelt, zum Beispiel mit festen Maßen für Bewegungsflächen und Türbreiten. Im Bestand lässt sich das oft nicht vollständig umsetzen. Man spricht dann von „barrierearm“ oder „barrierereduziert“. Gefördert werden auch einzelne Schritte, etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder ein schwellenloser Zugang zu Terrasse und Balkon.
Was die Verbände fordern
- KfW-Programm kurzfristig wieder starten: Neue Anträge müssen zeitnah wieder möglich sein.
- Bundesmittel für 2027 sichern: Antragsteller und Handwerksbetriebe brauchen Planungssicherheit.
- Barrierefreiheit in der Förderung verankern: Statt immer neuer Programme soll Barrierefreiheit einen festen Platz in der bestehenden Wohnraum- und Sanierungsförderung bekommen, zum Beispiel als eigenes Fördermodul.
- Steuerliche Anreize schaffen: Die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen (§ 35c EStG) soll auch für barrierereduzierende Umbauten gelten. Davon würden besonders selbstnutzende Eigentümer profitieren.
Außerdem fordern die Verbände mehr Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, eine verlässliche Möglichkeit zur Vorfinanzierung und einen fairen Zugang zu Krediten für ältere Menschen.
Warum sich barrierefreies Umbauen lohnt
Wer sein Zuhause rechtzeitig anpasst, kann länger selbstständig darin leben. Das vermeidet teure Aufenthalte im Pflegeheim und entlastet Familien wie Pflegekassen. Zudem lassen sich barrierereduzierende Maßnahmen gut mit einer energetischen Sanierung verbinden, etwa wenn ohnehin das Bad erneuert oder der Eingang umgebaut wird.
Umbauen trotz Förderstopp: Diese Hilfen gibt es noch
Stand Oktober 2026
- KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstiger Kredit bis 50.000 Euro je Wohneinheit, zum Beispiel für Bad, Türen, Treppenlift oder Einbruchschutz. Er muss zurückgezahlt werden, ist aber weiterhin verfügbar.
- Zuschuss der Pflegekasse: Bei einem Pflegegrad gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 16.720 Euro. Wichtig: vor dem Umbau beantragen.
- Förderprogramme der Länder und Kommunen: Einige Länder, etwa NRW über die NRW.BANK, fördern barrierefreies Umbauen mit eigenen Programmen. Fragen Sie auch bei Ihrer Stadt nach.
- Steuer: Für die Arbeitskosten der Handwerker gilt der Handwerkerbonus. Ist der Umbau wegen Krankheit oder Behinderung notwendig, können die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Wie es weitergeht
Der Bundestag berät derzeit über den Haushalt 2027. Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist am 12. November 2026, verabschiedet werden soll der Haushalt Ende November. Ob und wann der KfW-Zuschuss wieder startet, ist noch offen.
Verbändebrief im Wortlaut
Diese Verbände haben den Brief unterzeichnet
BAG Wohnungsanpassung, Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK Deutschland, VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen, Verband Wohneigentum, Wohnen im Eigentum (WiE)
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