Dienstleistungen

Was ist Mediation eigentlich und was macht ein Mediator?

Wichtig zunächst: bitte nicht mit der Entspannungstechnik der Meditation verwechseln. Die Mediation ist freiwilliges Verfahren, bei dem zwei oder mehrere Parteien gemeinsam eine Vereinbarung zur Lösung eines Konflikts anstreben und dabei die Hilfe eines allparteilichen Dritten in Anspruch nehmen. Dieser Dritte - der Mediator - trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist für das Verfahren verantwortlich. Er stellt sich nicht und vertritt nicht, wie ein Anwalt, nur eine Seite/Partei, sondern vermittelt und begleitet alle Seiten auf dem Weg zu einer Lösung, die ein zukünftig wieder friedvolles Miteinander verspricht.

Anders als bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es bei der Mediation keinen Richterspruch, kein Urteil und weder Gewinner noch Verlierer, sondern eine Einigung darüber, wie man gemeinsam die strittige Angelegenheit erträglich beilegen kann.

Ziel unserer Verbandsarbeit ist das harmonische Miteinander in unseren Siedlergemeinschaften. Die Versammlung des Landesverbandstag 2023 erachtet daher den Weg der Mediation als besonders gute Möglichkeit, nachbarschaftliche Konflikte zu entspannen und möchte ihn daher fördern.

Typische Reibepunkte zwischen Nachbarn liegen häufig im Grenzverlauf der Grundstücke oder betreffen Art und Umfang deren Nutzung und Bepflanzung ebenso wie Unverträglichkeiten im persönlichen Umgang mit Nachbarn oder Siedlungsorganen. Wir bieten daher unseren Mitgliedern ab September ein kostenfreies Erstgepräch mit dem Mediator Harry Viebrok an, der ihnen einen möglichen Weg zur Konfliktlösung aufzeichnet.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unsere Geschäftsstelle, die ihr Anliegen an Herrn Viebrok weiterleitet, der sich dann mit Ihnen zur Terminabstimmung in Verbindung setzt. Herr Viebrok ist auch gerne bereit, das Thema Mediation im Rahmen von Mitgliederversammlungen der Siedlergemeinschaften zu präsentieren. Wie beim Erstgespräch mit ihm übernimmt der Verband auch hierfür die Kosten. Ich bitte die Gemeinschaftsleitungen dieses Angebot auch in ihren Siedlungen bekannt zu machen.

Termin nur über die Geschäftsstelle Telefon: 0471 - 4 75 20 oder per Mail: bremen@verband-wohneigentum.de

Da wir derzeit keinen Gartenfachberater haben stehen die Damen der Geschäftsstelle zur Beratung zur Verfügung. Telefon: 0471 - 4 75 20

Gern beantworten wir Ihre Anfragen auch per Mail.

Wertvolle Tipps erhalten Sie auf der folgende Seite.

Gartenfachberatung

Als Mitglied können Sie sich in Rechtsfragen zu Ihrem in Ihrer Beitrittserklärung aufgeführten eigenen Haus- und Grundbesitz jederzeit an die Rechtsberatung des Landesverbandes in der Geschäftsstelle in Bremerhaven wenden, um Auskunft und Unterstützung zu erhalten.

Wir haben Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Janßen als Vertragsanwalt gewinnen können. Er ist in der Kanzlei Dr. Schmel tätig.

Rechtanwalt Dr. Michael Janßen


Im Beratungsfall wenden Sie sich an die Geschäftsstelle in Bremerhaven, die einen Termin mit dem Rechtsanwalt vereinbart.

Die erste mündliche Beratung ist kostenfrei und findet in den Räumen des Rechtsanwaltes statt.

Unser Nachbarverband Niedersachsen e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Bau-, Energie- und Wohnberatung an. Diese Erstberatung dürfen die Mitglieder unseres Landesverbandes,ebenfalls kostenlos nutzen.

Unter Telefon: 0800 - 8820700 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz), kann das Mitglied sich mit den entsprechenden Experten verbinden lassen.

CarFleet24 Neuwagen zu Großabnehmer-Konditionen

Kooperation zwischen Verband Wohneigentum Bremen e. V. und CarFleet24 Das Passwort kann über den Landesverband Bremene.V. angefordert werden.

Ab sofort können unsere Mitglieder durch eine Kooperationsvereinbarung deutsche Neufahrzeuge direkt von einem deutschen Vertragshändler erhalten. 37 verschiedene Hersteller gewähren bis zu 36 Prozent Preisnachlass bei voller Garantieleistung. Es handelt sich hierbei um keine Re-Importe oder Eu-Neuwagen.

Es entstehen keine Vermittlungskosten, die Zahlung erfolgt erst bei Übernahme und das Wunschauto wird bundesweit angeliefert.

Zur Angebotsabfrage für das gewünschte Fahrzeug wird im Internet die Ausstattung zusammengestellt und diese Konfiguration per E-Mail oder Fax an CarFleet24 gesandt. Falls das Verfahren zu kompliziert ist, helfen die dortigen Mitarbeiter telefonisch, die gewünschte Ausstattung zusammenzustellen.

Bei der Zahlungsart kann zwischen Zahlung bei Übernahme, Finanzierung und Leasing gewählt werden. Das Angebot gilt auch für Mitglieder, die für ihren Gewerbebetrieb Fahrzeuge anschaffen wollen und für Familienangehörige unserer Mitglieder.

www.carfleet24.de