Wie ist die BEG aufgebaut?
Unter dem BEG-Dach sind 3 Teilbereiche zusammengefasst, die von 2 verschiedenen Bundesbehörden abgewickelt werden.
BEG EM – Einzelmaßnahmen: Wie der Name schon sagt, werden einzelne energetische Maßnahme an bestehenden Gebäuden gefördert. Das kann beispielsweise der Einbau neuer Fenster sein, die Dämmung der Fassade oder die Optimierung der Anlagentechnik. Ansprechpartner für dieses Programm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
BEG WG – Wohngebäude: In diesem Programm wird die Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem sogenannten Effizienzhaus gefördert sowie der Neubau von Wohnhäusern. Zuständig ist die staatliche Förderbank KfW, die zinsgünstige Kredite mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss vergibt. Die KfW ist außerdem für die Heizungsförderung zuständig.
BEG NWG – Nichtwohngebäude: Das Programm greift für Gewerbe-, Büro- und andere Nichtwohngebäude und wird ebenfalls über die KfW abgewickelt als Kredit mit Tilgungszuschuss.
Die Reform vom Sommer 2026: Was hat sich für Eigentümer geändert?
Zum 21. Juli 2026 sind neue Richtlinien in Kraft getreten.
Stichwort Heizungsförderung
- Der förderfähige Höchstbetrag wird aktuell von bisher 30.000 auf 28.000 € heruntergefahren und soll weiterhin schrittweise abgesenkt werden.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von bisher 20 auf 16 Prozentpunkte und soll danach alle 6 Monate um weitere 4 % abgeschmolzen werden. Damit läuft der Bonus 2028 aus.
- Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag fallen ersatzlos weg.
- Der Einkommensbonus wird jetzt dreistufig gestaffelt: 40% bis 30.000 € Jahreseinkommen; 30% bis 40.000€; 10% bis 50.000€. Das bedeutet, das Haushalte mit geringerem Einkommen eine höhere Förderung erhalten.
- Für Haushalte mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze mit mindestens einem minderjährigen Kind rechnerisch um 10.000 €.
Gebäudehülle und andere Einzelmaßnahmen
- Im Zuge einer Energieberatung für Wohngebäude wird ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt (iSFP). Dadurch können die Antragsteller den iSFP-Bonus beantragen. Dieser Bonus ist künftig an eine Mindestinvestition von 30.000 Euro gebunden. Dieses Volumen muss in dem jeweiligen Antrag erreicht werden, es ist nicht möglich, Anträge im selben Kalenderjahr zu addieren. Der Bonus entfällt außerdem nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.
- Ab 2027 soll ein 5%-Bonus für energetisch besonders ineffiziente Gebäude (die sogenannten Worst-Performing-Buildings) bei bestimmten Maßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt werden.
- Für Mehrfamilienhäusern werden die förderfähigen Ausgaben schrittweise abgesenkt, analog zur Heizungsförderung
Effizienzhaus-Förderung
- Der Förderhöchstbetrag für die Sanierung zum Effizienzhaus beträgt jetzt pro Wohneinheit einheitlich 150.000€ (bislang waren grundsätzlich 120.000 Euro vorgesehen; bei Erreichen einer EE- oder NH-Klasse waren bis zu 150.000 Euro möglich).
- Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt
- Der Bonus von 5% für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) fällt weg.
Wichtig zu wissen
Bereits bewilligte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen, die Förderung ist verbindlich reserviert und wird auch wie geplant nach den alten Förderbedingungen nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen entsprechend zugesagt.
Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?
Wer eine Sanierung oder einen Heizungstausch plant, profitiert also nach wie vor von einer spürbaren staatlichen Unterstützung. Die konkreten Beträge sind allerdings niedriger als vor der Reform, und einige Zusatzboni sind komplett weggefallen. Weil die Fördersätze für den Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Höchstbeträge zudem halbjährlich weiter sinken, kann es sich lohnen, ein geplantes Vorhaben nicht unnötig aufzuschieben.
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten: Seit ihrem Start 2021 ist die BEG immer wieder angepasst worden, meist zum Jahreswechsel oder aus aktuellem politischem Anlass. Wer sich mit der BEG beschäftigt, sollte also immer den aktuellen Stand prüfen – Fördersätze und Bedingungen von vor ein oder zwei Jahren gelten in der Regel nicht mehr unverändert.
Bei den verschiedenen Fördermöglichkeiten für Hauskauf, Bau oder Sanierung ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Wir helfen Ihnen.
Wie bewertet der Verband Wohneigentum die BEG-Reform?
Die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude enthalten durchaus sinnvolle Ansätze, erklärt Verbandspräsident Peter Wegner. Insbesondere die stärkere Unterstützung von Familien, die Förderung besonders sanierungsbedürftiger Gebäude sowie die Einführung der Nachhaltigkeitsklasse und die bessere Förderung serieller Sanierungen sind ausdrücklich zu begrüßen. Dabei muss jedoch die Schwelle für Worst Performing Buildings deutlich abgesenkt werden, damit sie tatsächlich einen relevanten Teil des sanierungsbedürftigen Altbaubestands erfasst, und die Förderung serieller Sanierungen muss so weiterentwickelt werden, dass auch private Kleineigentümerinnen und Einfamilienhäuser wirtschaftlich tragfähig davon profitieren.
Gleichzeitig schwächen aber sinkende Förderhöchstbeträge, der verfrühte schrittweise Wegfall wichtiger Boni und die Kürzung bestehender Förderanreize die Investitionsbereitschaft vieler Eigentümerinnen und Eigentümer. Das geschieht ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt. Der Verband Wohneigentum warnt deshalb davor, die Förderlandschaft schon jetzt schrittweise zurückzufahren. Wer den Austausch alter Heizungen und energetische Sanierungen finanziell weniger attraktiv macht, riskiert, dass notwendige Investitionen aufgeschoben werden.
Katrin Ahmerkamp