Was gilt als Überschwemmung? Versicherungsschutz bei Starkregen

Starkregen kann Häuser und Grundstücke in kurzer Zeit überfluten. Doch nicht jeder Wasserschaden gilt als Überschwemmung und ist automatisch versichert. Wir erklären, wann die Elementarschadenversicherung bei Starkregen, Hochwasser, Grundwasser und Rückstau greift – und wann nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Elementarschadenversicherung kann Schäden durch Überschwemmungen infolge von Starkregen und Hochwasser abdecken.
  • Als Überschwemmung gilt unter anderem, wenn Oberflächenwasser Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks überflutet und von dort ins Gebäude gelangt.
  • Grundwasser ist nicht automatisch versichert. Entscheidend ist, ob es an die Erdoberfläche tritt und anschließend oberirdisch ins Haus gelangt.
  • Rückstau aus der Kanalisation kann besondere Voraussetzungen haben. Häufig ist eine funktionsfähige Rückstauklappe wichtig.
  • Sturmfluten sind regelmäßig vom Elementarschadenschutz ausgeschlossen.
  • Welche Schäden tatsächlich übernommen werden, hängt immer von den konkreten Versicherungsbedingungen ab.
Mernschen mit bunten Gummistiefeln und Gamaschen stehen im Hochwasser. © Unsplash/Jonathan Ford
Starkregen kann Grundstücke und Gebäude überfluten. Ob die Versicherung für den Wasserschaden aufkommt, hängt unter anderem von der Ursache und den Versicherungsbedingungen ab.

Versicherung: Was gilt als Überschwemmung?

Starkregenfälle werden häufiger. Besonders bei den zunehmend trockenen Böden, die Wasser nicht gut aufnehmen, drohen Überschwemmungen. Hier kann eine Elementarschadenversicherung schützen - allerdings nicht vor sämtlichen Schäden. 

Wenn Starkregen einsetzt, ist die Gefahr für Schäden groß, insbesondere, wenn anhaltende Trockenheit die Böden aushärten lässt und sie das Regenwasser nur schwer aufnehmen können. Die Folge können Sturzfluten sein, die massive Schäden verursachen. Sintflutartige Regenfälle, die Häuser unter Wasser setzen, Keller fluten oder ganze Straßen in Flüsse verwandeln, nehmen auch in Deutschland zu. Vor den finanziellen Folgen solcher Naturereignisse schützt die Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden kann. Doch nicht immer ist im Schadensfall klar, ob es sich um einen Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. Und mit Blick auf die Elementarschadenversicherungen wird deutlich: Wasser ist nicht gleich Wasser.

Etwa, wenn es um Überschwemmungen geht, die Häuser unter Wasser setzen. Überschwemmungen sind von der Elementarschadenversicherung gedeckt, wenn das Wasser

  • durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern
  • als Witterungsniederschläge oder
  • als Grundwasser, das an die Erdoberfläche austritt, oberirdisch ins Haus gelangt.

Regelmäßig schließt die Elementarschadenversicherung dagegen Schäden durch Sturmflut und Grundwasser aus, zumindest, wenn dieses nicht an die Erdoberfläche gelangt, sondern von unten in das Mauerwerk eingedrungen ist.

Ob ein Wasserschaden versichert ist, hängt von seiner Ursache ab.

Eine Elementarschadenversicherung kann Schäden durch Überschwemmungen abdecken, wenn Wasser durch Starkregen oder ausufernde oberirdische Gewässer auf das Grundstück gelangt. Auch Grundwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen erfasst sein – nämlich dann, wenn es an die Erdoberfläche tritt und anschließend oberirdisch ins Gebäude gelangt.

Überlastung der Kanalisation

Eine Überschwemmung kann aber auch durch eine Überlastung der Kanalisation entstehen. Durch zu viel Wasser in zu kurzer Zeit (nach einem Starkregen), ist der Abfluss - speziell in städtischen Gebieten mit vielen versiegelten Flächen - oft nicht mehr gegeben und es entsteht ein sogenannter Rückstau. Das aufgestaute Wasser sucht sich durch den Druck dann Wege zu offenen Abwasserstellen, wie z. B. Toiletten und Waschbecken in Kellern und Souterrains.

Oft zahlen Versicherer nicht bei Schäden durch witterungsbedingten Rückstau aus der Kanalisation, wenn keine funktionsfähige Rückstauklappe vorhanden ist. Ist eine solche Klappe installiert und funktionsfähig, leisten die Versicherer meist, jedoch gilt auch hier regelmäßig eine Selbstbehaltsregelung. Auch Niederschlagswasser, das sich auf Dachterrassen oder Balkonen sammelt und Schäden verursacht, gilt nicht als Überschwemmung und versicherte Schadensursache, da es sich hierbei um keine Überflutung von Grund und Boden handelt, wie es die Versicherungsbedingungen verlangen.

Rückstau richtig absichern

Starkregen kann die Kanalisation überlasten. Das Wasser kann sich zurückstauen und über Toiletten, Waschbecken oder andere Abwasserstellen in Keller und Souterrain gelangen.

Wichtig: Ob und unter welchen Voraussetzungen solche Schäden versichert sind, hängt vom Vertrag ab. Eine funktionsfähige Rückstauklappe kann eine wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz sein.

Definition der Versicherungswirtschaft

Verbraucher*innen ist häufig nicht klar, in welchem Fall es sich um eine Überschwemmung handelt und in welchem nicht. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV hat vor einiger Zeit den Überschwemmungsbegriff neu definiert und seine Musterbedingungen für den Elementarschadenschutz der Wohngebäude- und Hausratversicherung entsprechend angepasst, um für mehr Klarheit zu sorgen:

Was bedeutet „Überschwemmung“?

Die Versicherungswirtschaft definiert eine Überschwemmung als Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder unmittelbar angrenzender Flächen durch erhebliche Mengen von Oberflächenwasser.

Damit ist entscheidend, dass sich das Wasser oberirdisch auf dem Grundstück oder angrenzenden Flächen ausbreitet.

Versicherungsbedingungen prüfen

Ob ein konkreter Schaden übernommen wird, lässt sich nicht allein anhand der Wetterlage beurteilen. Entscheidend sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Bei Unsicherheit sollte vor einer Schadensregulierung die Versicherung kontaktiert werden.

Extremwetter wird zunehmen

Die Naturgefahren durch Extremwetterereignisse werden mit dem fortschreitenden Klimawandel zunehmen. Eine Elementarschadenversicherung gehört zusammen mit der Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Wohnimmobilieneigentümer*innen um gegen hohe Schäden an Haus und Grund abgesichert zu sein. Und auch für Mieter*innen kann es sinnvoll sein, die Hausratversicherung um einen Elementarschaden-Baustein zu erweitern - zumindest, wenn sie in einem Risikogebiet leben.

BdV

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) ist Kooperationspartner des Verbands Wohneigentum und die größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte in Deutschland. Der BdV berät unabhängig zu bestehenden Verträgen und zum individuellen Versicherungsbedarf und informiert über sinnvolle und unnötige Versicherungen.