Haustürgeschäfte: So schützen Sie sich vor Betrug

Unangekündigte Vertreter an der Haustür setzen oft auf Zeitdruck und Überraschung, um Verträge abzuschließen. Erfahren Sie, wie Sie unseriöse Haustürgeschäfte erkennen, welche Rechte Sie haben und wie Sie einen Vertrag widerrufen können. Unser kostenloser Folder gibt praktische Tipps für mehr Sicherheit im Alltag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seien Sie bei unangekündigten Haustürgeschäften vorsichtig: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck zu einem Vertragsabschluss drängen und verlangen Sie einen Firmen- und Personalausweis.
  • Geben Sie persönliche Daten nur mit Bedacht weiter: Teilen Sie Konto- oder Zählernummern nicht leichtfertig und lassen Sie keine unbekannten Personen ohne triftigen Grund in Ihre Wohnung.
  • Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht: Haustürverträge können in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden – die Frist beginnt erst nach ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung.
  • Wehren Sie sich gegen unseriöse Praktiken: Bei Täuschung können Sie den Vertrag anfechten, bei Straftaten wie Betrug oder Unterschriftenfälschung sollten Sie Strafanzeige erstatten.
Ausschnitt zeigt Hand eines Mannes, der an einer Haustür klingelt © iStock/Animaflora
Um sich vor unseriösen Geschäftemachern an der Haustür zu schützen, lassen Sie sich am besten gar nicht erst auf ein Gespräch ein. Der Überraschungseffekt wird genutzt, um Sie zu überrumpeln.

So sind sie gut vorbereitet:

Bei Haustürgeschäften wird in der Regel der Überraschungseffekt genutzt, um Verbraucher und Verbraucherinnen zu einem unüberlegten Vertragsschluss zu verleiten. Seien Sie grundsätzlich vorsichtig, wenn ein Vertreter unangekündigt an Ihrer Haus- oder Wohnungstür klingelt.

  • Wollen Sie sich nicht auf ein Gespräch einlassen, teilen Sie dies dem Vertreter freundlich und sachlich mit.
  • Andernfalls bestehen Sie auf Vorlage des Personal- sowie des Firmenausweises und machen sich Notizen dazu. Unseriöse Werber geben sich oft als Mitarbeiter des örtlichen Grundversorgers (z. B. der Stadtwerke) aus.
  • Besondere Skepsis ist angebracht, wenn der Vertreter in Ihr Haus/Ihre Wohnung möchte. Eine turnusmäßige Zählerablesung wird in der Regel vorher angekündigt.
  • Seien Sie mit der Weitergabe von persönlichen Daten wie Konto- oder Zählernummer zurückhaltend. Beschriften Sie frei zugängliche Zähler nicht mit ihrem Namen.
  • An der Haustür haben Sie keinerlei Vergleichsmöglichkeit. Schließen Sie keinen Vertrag unter Zeitdruck. Lassen Sie sich besser ein Angebot zuschicken. So können Sie einen Preisvergleich durchführen und in Ruhe die Vertragsbedingungen prüfen.

Tipps nach einem Haustürgeschäft

  • Ein Haustürgeschäft können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss widerrufen. Haben Sie nur einen Auftrag erteilt, den der Anbieter noch annehmen muss, beginnt die Frist frühestens mit Erhalt der Vertragsbestätigung.
  • Außerdem beginnt die Widerrufsfrist generell erst, wenn Sie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten haben. Bei der Prüfung hilft Ihnen Ihre Verbraucherzentrale gerne.
  • Hat der Vertreter falsche Angaben gemacht, können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
  • In Fällen von Unterschriftenfälschung, Betrug, Nötigung oder Hausfriedensbruch sollten Sie zusätzlich Strafanzeige stellen.
  • Haustürverträge haben oft lange Laufzeiten. Sind Sie länger als 24 Monate ab Vertragsschluss gebunden, können Sie jederzeit kündigen.
     
Folder "Haustürgeschäfte" © Verband Wohneigentum
Das Faltblatt "Vorsicht an der Haustür" zeigt Tipps auch nach einem Haustürgeschäft.

In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat der Verband Wohneigentum ein Faltblatt mit Tipps zum Thema Haustürgeschäfte veröffentlicht. 

faltblatt haustürgeschäfte (214.7 KB, PDF-Datei)