Erst planen, dann sanieren
Neue Fenster oder doch zuerst das Dach? Ist eine Wärmepumpe im bestehenden Haus sinnvoll? Muss vorher gedämmt werden?
Wer ein älteres Haus besitzt, kennt solche Fragen. Nicht immer ist die Maßnahme, die zuerst ins Auge fällt, auch die sinnvollste. Gerade wenn mehrere Arbeiten in den kommenden Jahren anstehen, lohnt es sich, das Haus als Ganzes zu betrachten. Fenster, Dämmung und Heizung beeinflussen sich gegenseitig. Sinkt beispielsweise durch eine Dämmung der Wärmebedarf, kann auch die neue Heizung kleiner dimensioniert werden.
Eine Energieberatung ist deshalb vor größeren Investitionen sinnvoll.
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen ist in der Regel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Förderung einer neuen klimafreundlichen Heizung läuft für private Eigentümerinnen und Eigentümer über die KfW. Wer sein Haus umfassend zum Effizienzhaus saniert, kann ebenfalls einen KfW-Förderkredit nutzen.
Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan: Auch die Planung wird gefördert
Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude kann zeigen, wo energetische Schwachstellen liegen und welche Maßnahmen sinnvoll aufeinander aufbauen. Das BAFA übernimmt derzeit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss höchstens 650 Euro, bei Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten höchstens 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich 250 Euro für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erhalten.
Als Ergebnis der Beratung kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll umgesetzt werden können. Wird eine förderfähige Maßnahme später als Teil eines geförderten iSFP umgesetzt, kann sich die Förderung bei bestimmten Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte erhöhen.
Förderung für Dämmung, Fenster und Gebäudehülle
Wer nicht gleich das ganze Haus saniert, sondern einzelne Maßnahmen umsetzt, kann Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. Die Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt grundsätzlich 15 %. Dazu gehören:
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Austausch oder erstmaliger Einbau energetisch geeigneter Fenster
- neue Außentüren und Tore
- grundsätzlich förderfähig sind auch bestimmte Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Ist die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans, können weitere 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzukommen. Ohne iSFP werden bei diesen Effizienzmaßnahmen grundsätzlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit berücksichtigt; mit iSFP kann sich diese Grenze auf 60.000 Euro je Wohneinheit erhöhen.
Wichtig: Da Förderprogramme angepasst werden können, empfiehlt sich vor der Antragstellung ein Blick auf die aktuellen Förderrichtlinien.
Auch die Heizungsoptimierung kann gefördert werden
Nicht immer muss sofort die gesamte Heizung ausgetauscht werden. Auch Maßnahmen, die eine bestehende Heizungsanlage effizienter machen, können förderfähig sein. Die Grundförderung für die Verbesserung der Anlageneffizienz beträgt grundsätzlich 15 %. Bei Umsetzung als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans können weitere 5 Prozentpunkte hinzukommen. Je nach Maßnahme gelten zusätzliche technische Voraussetzungen.
Neue Heizung: Welche Förderung gibt es?
Wer eine alte Heizung durch eine förderfähige klimafreundliche Lösung ersetzen möchte, kann einen Zuschuss über die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Förderbedingungen. Gefördert werden:
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- bestimmte innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können weitere Boni hinzukommen. Insgesamt ist der Zuschuss auf höchstens 80 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Klimageschwindigkeitsbonus: Extra-Förderung für den Austausch alter Heizungen
Für die selbst genutzte Hauptwohnung kann beim Austausch bestimmter funktionsfähiger fossiler oder älterer Biomasseheizungen zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus gewährt werden. Für Anträge bis zum 31. Januar 2027 beträgt er 16 %. Nach den aktuellen KfW-Regeln sinkt der Bonus ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte; ab 1. August 2028 ist kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr vorgesehen.
Einkommensbonus: Mehr Förderung bei kleineren und mittleren Einkommen
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | ohne minderjähriges Kind | mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 |
bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
30.001–40.000 € | 30 % | 40 % |
40.001–50.000 € | 10 % | 30 % |
50.001–60.000 € | kein Bonus | 10 % |
ab 60.001 € | kein Bonus | kein Bonus |
Hintergrund: Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im selbstgenutzten Hauptwohnsitz, erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro.
Wie viel Heizungsförderung ist maximal möglich?
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW für Anträge, die bis zum 31. Januar 2027 gestellt werden, förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro. Ab 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um jeweils 750 Euro. Je nach Antragstellergruppe und Boni werden maximal 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt.
KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Wärmepumpe: Welche Förderung gibt es?
Wärmepumpen werden über die KfW-Heizungsförderung gefördert. Auch hier beträgt die Grundförderung 30 %. Je nach persönlicher Situation können Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus hinzukommen. Ob eine Wärmepumpe für das eigene Haus technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich allerdings nicht allein anhand der Förderung beurteilen. Entscheidend sind unter anderem der energetische Zustand des Gebäudes, die benötigte Vorlauftemperatur, die Heizflächen und der Wärmebedarf. Eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend erforderlich; auch passend dimensionierte Heizkörper können geeignet sein.
Komplettsanierung: KfW 261
Wer nicht nur einzelne Bauteile erneuert, sondern sein Haus umfassend energetisch saniert, sollte das KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ prüfen. Gefördert wird die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Kauf einer frisch sanierten Immobilie.
Die KfW stellt derzeit bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit bereit. Hinzu kommen – abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard – Tilgungszuschüsse. Für besonders ineffiziente Gebäude („Worst Performing Buildings“) und für bestimmte serielle Sanierungen können zusätzliche Tilgungszuschüsse hinzukommen. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.
Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung – was ist besser?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Wer beispielsweise nur alte Fenster austauschen oder das Dach dämmen möchte, fährt mit der Förderung einzelner Maßnahmen über das BAFA häufig besser. Steht dagegen ohnehin eine umfassende Sanierung des Hauses an, kann eine Effizienzhaussanierung über KfW 261 interessant sein. Entscheidend ist nicht allein der höchste Fördersatz, sondern welche Maßnahmen für das Gebäude sinnvoll sind und wie sie zusammenspielen.
Ergänzungskredit: Wenn der Zuschuss allein nicht reicht
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen gibt es den KfW-Ergänzungskredit 358/359. Damit können bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanziert werden. Voraussetzung ist eine bereits erteilte Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA für die entsprechende Einzelmaßnahme, der in der Regel nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Antrag für den Ergänzungskredit erfolgt über einen Finanzierungspartner.
So beantragen Sie die Förderung richtig
Bei der Sanierungsförderung kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Wer Arbeiten vorschnell beauftragt oder beginnen lässt, kann seinen Förderanspruch verlieren.
- Maßnahmen planen und prüfen, welches Förderprogramm passt.
- Bei Bedarf Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen einbinden.
- Bei der Heizungsförderung eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
- Den erforderlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung abschließen.
- Förderantrag bei KfW beziehungsweise BAFA stellen.
- Erst danach entsprechend den Programmbedingungen mit der Umsetzung beginnen und die Nachweise sorgfältig aufbewahren.
Bei anderen Sanierungsmaßnahmen gelten die jeweiligen Vorgaben des BAFA beziehungsweise der KfW. Maßgeblich sind immer die aktuellen Programmbedingungen.
BAFA oder KfW – wo muss ich meinen Antrag stellen?
BAFA | KfW |
Gebäudehülle: z. B. Dämmung, Fenster, Türen | Heizungstausch: KfW 458 |
Anlagentechnik außer Heizung | Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261 |
Heizungsoptimierung | Ergänzungskredit: KfW 358/359 |
Energieberatung / iSFP |
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Zusätzliche Förderangebote der Bundesländer prüfen
Neben der Bundesförderung gibt es in einzelnen Bundesländern zusätzliche Darlehen, Zuschüsse oder Modernisierungsprogramme. Die Angebote unterscheiden sich deutlich und ändern sich regelmäßig. Manche Länder bieten eigene Programme für selbst genutztes Wohneigentum, andere reichen vor allem Bundesprogramme aus oder fördern bestimmte Zielgruppen. Auch Kommunen und regionale Energieversorger können zusätzliche Angebote haben.
Die folgende Übersicht dient deshalb bewusst als Einstieg zur jeweils zuständigen Förderbank. Vor der Finanzierung sollte dort geprüft werden, ob aktuell ein ergänzendes Landesprogramm für die geplante Maßnahme geöffnet ist und ob eine Kombination mit KfW- oder BAFA-Förderung zulässig ist.
Bundesland | Förderstelle | Einstieg |
Baden-Württemberg | L-Bank | |
Bayern | BayernLabo | |
Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) | BEG Wohngebäude – Effizienzhaus Sanieren / weitere Programme |
Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) | |
Bremen | Bremer Aufbau-Bank (BAB) | |
Hamburg | IFB Hamburg | |
Hessen | WIBank | |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) | |
Niedersachsen | NBank | |
Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | NRW.BANK.Gebäudesanierung und Eigentumsförderung Modernisierung |
Rheinland-Pfalz | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) | |
Saarland | Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) | |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank (SAB) | |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
Förderung hilft – Verlässlichkeit ist aber genauso wichtig
Energetische Sanierungen und der Austausch alter Heizungen sind teuer. Staatliche Förderung kann deshalb einen wichtigen Beitrag leisten, damit Eigentümerinnen und Eigentümer notwendige Investitionen überhaupt stemmen können. Dabei geht es nicht nur um Klimaschutz: Ein energetisch modernisiertes Haus kann dauerhaft weniger Energie benötigen, den Wohnkomfort erhöhen und seinen Wert erhalten.
Förderbedingungen, die sich kurzfristig ändern, erschweren allerdings die Planung. Gerade private Eigentümerinnen und Eigentümer treffen Investitionsentscheidungen über viele Jahre und brauchen Verlässlichkeit. Der Verband Wohneigentum setzt sich deshalb für eine dauerhafte, verständliche und sozial ausgewogene Förderung ein.
Häufige Fragen zur Förderung von Sanierung und Heizung
Für förderfähige klimafreundliche Heizungen beträgt die Grundförderung aktuell 30 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus hinzukommen. Insgesamt sind nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen bis zu 80 Prozent möglich.
Auch für förderfähige Wärmepumpen beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Je nach persönlicher Situation können weitere Boni hinzukommen.
Ja. Der Austausch oder erstmalige Einbau energetisch geeigneter Fenster kann als Einzelmaßnahme über das BAFA gefördert werden. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Mit einem förderfähigen individuellen Sanierungsfahrplan können weitere 5 Prozentpunkte hinzukommen.
Ja. Die Dämmung von Dachflächen gehört grundsätzlich zu den förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle. Auch hier beträgt die Grundförderung 15 Prozent; ein iSFP-Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten kann möglich sein.
Ein individueller Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – wird im Rahmen einer Energieberatung erstellt. Er zeigt, wie ein Gebäude schrittweise energetisch verbessert werden kann.
Das hängt vom Förderprogramm und der Maßnahme ab. Bei einer Effizienzhaussanierung über KfW 261 ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Auch bei verschiedenen Einzelmaßnahmen ist eine qualifizierte Fachperson einzubinden.
Grundsätzlich können unterschiedliche förderfähige Maßnahmen kombiniert werden. Dabei gelten die jeweiligen Förderhöchstgrenzen und Kumulierungsregeln.
Darauf sollte man sich nicht verlassen. Förderanträge und Verträge müssen entsprechend den jeweiligen Programmbedingungen rechtzeitig vorbereitet werden. Prüfen Sie die Förderung deshalb vor Beginn der Arbeiten.