Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) können Privatpersonen den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie mit bis zu 100.000 Euro finanzieren.
- Für Familien mit Kindern gibt es besondere Programme wie „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“.
- Auch die Bundesländer bieten eigene Förderungen an.
- Fördermöglichkeiten immer prüfen, bevor Kaufvertrag oder Bauauftrag verbindlich abgeschlossen werden.
Welche Förderung gibt es beim Hauskauf?
Die eine staatliche Förderung für den Hauskauf gibt es nicht. Welche Unterstützung infrage kommt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie eine bestehende Immobilie kaufen möchten oder lieber neu bauen, ob Kinder in Ihrem Haushalt leben, wie hoch Ihr Einkommen ist und welchen energetischen Standard Sie für die Immobilie anstreben. Nicht zu vergessen - auch der Wohnort spielt eine Rolle: Neben den bundesweiten Programmen der KfW bieten viele Bundesländer eigene Förderdarlehen oder Zuschüsse an.
Wichtig zu wissen
Ein häufiger Irrtum: Bei der Förderung handelt es sich nicht automatisch um Geld, das der Staat zum Kaufpreis dazugibt. Die bundesweite Förderung erfolgt überwiegend über zinsgünstige Förderkredite. Bei einzelnen Landesprogrammen gibt es darüber hinaus Zuschüsse oder Tilgungsnachlässe.
KfW-Wohneigentumsprogramm 124: Förderung für Hauskauf und Hausbau
Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) ist für viele Käuferinnen und Käufer die erste Anlaufstelle. Gefördert werden Privatpersonen, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. Der Förderkredit beträgt bis zu 100.000 Euro. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Beim Kauf einer Immobilie können nicht nur die Kosten für Haus oder Wohnung berücksichtigt werden. Auch Kaufnebenkosten wie Notar- und Maklergebühren oder die Grunderwerbsteuer können über das Programm mitfinanziert werden. Ebenso können bestimmte Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung einbezogen werden.
Weitere Informationen: KfW-Wohneigentumsprogramm 124
Förderung für Familien: Wohneigentum für Familien – Neubau (KfW 300)
Familien mit Kindern und Alleinerziehende können beim Bau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Hauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung eine besondere Förderung erhalten. Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300) bietet zinsverbilligte Kredite von derzeit bis zu 270.000 Euro. Wie hoch der mögliche Kredit ausfällt, hängt von der Zahl der Kinder und dem energetischen beziehungsweise nachhaltigen Standard des Gebäudes ab.
Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Außerdem gelten Einkommensgrenzen. Bei einem Kind darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen grundsätzlich höchstens 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
Wie hoch ist die Förderung?
Kinder | Klimafreundliches Wohngebäude | mit QNG |
1–2 | bis 170.000 € | bis 220.000 € |
3–4 | bis 200.000 € | bis 250.000 € |
ab 5 | bis 220.000 € | bis 270.000 € |
Weitere Informationen: KfW 300 – Wohneigentum für Familien
„Jung kauft Alt“: Förderung beim Kauf eines älteren Hauses
Nicht jede Familie möchte oder kann neu bauen. Gerade im ländlichen Raum gibt es zudem viele ältere Häuser, die neue Eigentümerinnen und Eigentümer suchen. Hier setzt das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (308) an. Es unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf einer älteren, energetisch sanierungsbedürftigen Immobilie.
Trotz des Namens gibt es keine Altersgrenze für die Käuferinnen und Käufer. Entscheidend ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Gefördert werden Bestandsimmobilien der Energieeffizienzklassen F, G oder H. Nach dem Kauf muss das Gebäude innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den Standard Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden.
Wie viel Kredit gibt es bei „Jung kauft Alt“?
Seit dem 3. August 2026 wurden die Förderhöchstbeträge in diesem Programm angehoben, die Einkommensgrenzen sind geblieben. Die Beträge liegen bei
- 140.000 Euro bei 1 Kind und einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro
- 160.000 Euro bei 2 Kindern und einem Einkommen von 160.000 Euro.
- 180.000 Euro bei 3 oder mehr Kinder und einem Einkommen von 110.000 Euro plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wichtig: Über „Jung kauft Alt“ wird der Erwerb der Immobilie, nicht aber die anschließende energetische Sanierung finanziert. Für die Sanierung kommen andere Förderprogramme infrage. Auch Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Makler- und Notarkosten werden bei KfW 308 nicht mitfinanziert.
Weitere Informationen: KfW 308 – Jung kauft Alt
Förderung für klimafreundlichen Neubau
Wer neu baut oder einen Neubau erstmals erwirbt, sollte neben dem KfW-Wohneigentumsprogramm und der Familienförderung auch die Programme für klimafreundliches Bauen prüfen. Dazu gehören insbesondere „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KfW 296) und „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KfW 297/298).
KfW 296 bietet Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Über KfW 297/298 sind – abhängig vom erreichten Gebäudestandard – Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich. Für diese Programme gelten detaillierte technische Voraussetzungen; ein Energieeffizienz-Experte oder eine -expertin muss daher frühzeitig eingebunden werden.
Weitere Informationen: KfW 296 | KfW 297/298
Auch die Bundesländer fördern den Kauf von Wohneigentum
Die KfW ist nicht die einzige Adresse für Fördermittel. Je nach Wohnort können Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes hinzukommen. Diese Landesförderungen sind einen genaueren Blick wert: Einige Länder bieten zinsgünstige oder zeitweise zinsfreie Darlehen, andere arbeiten mit Tilgungsnachlässen oder Zuschüssen. Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Förderhöhen unterscheiden sich erheblich.
Unser Tipp
Prüfen Sie immer sowohl die bundesweiten KfW-Programme als auch die Angebote Ihres Bundeslandes. Zusätzlich können Kommunen eigene Programme anbieten. Bei den Landesförderungen ändern sich Konditionen und Richtlinien regelmäßig; maßgeblich sind daher die jeweils aktuellen Angaben der Förderbank beziehungsweise Bewilligungsstelle.
Förderbanken und Anlaufstellen der Bundesländer
Bundesland | Förderbank / Stelle | Förderangebot / Link |
Baden-Württemberg | L-Bank | |
Bayern | BayernLabo | |
Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) | |
Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) | |
Bremen | BAB – Die Förderbank | |
Hamburg | IFB Hamburg | |
Hessen | WIBank | |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) | |
Niedersachsen | NBank | |
Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | |
Rheinland-Pfalz | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) | |
Saarland | Ministerium / Saarländische Wohnraumförderung | |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank (SAB) | |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
Hinweis zur Länderübersicht: Nicht jedes Bundesland bietet ein eigenständiges allgemeines Erwerbsprogramm. In diesen Fällen führt der Link zur zuständigen Förderbank, zur Wohnraumförderung oder zu einem Förderlotsen. Konditionen und Verfügbarkeit sollten vor Veröffentlichung bzw. Antragstellung nochmals aktuell geprüft werden.
Haus gekauft – welche Förderung gibt es für die Sanierung?
Mit dem Kauf ist es bei einer älteren Immobilie häufig nicht getan. Dach, Fenster, Fassade oder Heizung müssen möglicherweise erneuert werden. Gerade energetische Maßnahmen können erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Für energetische Sanierungen gibt es eigene Förderprogramme des Bundes. Je nach Maßnahme kommen beispielsweise Kredite oder Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) infrage.
Das ist insbesondere bei „Jung kauft Alt“ wichtig: Der KfW-Kredit 308 finanziert die notwendige energetische Sanierung nicht selbst. Wer eine ältere Immobilie kaufen möchte, sollte deshalb Kaufpreis, Sanierungskosten und mögliche Fördermittel gemeinsam betrachten.
Weiterführend: KfW – Sanierung und Förderung von Bestandsimmobilien
Förderung beantragen: Erst informieren, dann unterschreiben
Dieser Punkt ist besonders wichtig: Warten Sie mit der Prüfung der Fördermöglichkeiten nicht bis nach dem Kauf. Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, bevor das Bauvorhaben begonnen wurde. Ein bereits unterschriebener Kaufvertrag kann dazu führen, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist.
- Prüfen Sie vor dem Kauf, welche Förderprogramme grundsätzlich infrage kommen.
- Beziehen Sie Bundes-, Landes- und gegebenenfalls kommunale Programme ein.
- Klären Sie mit Ihrer Bank oder Finanzierungsberatung, welche Programme miteinander kombiniert werden können.
- Holen Sie bei Programmen mit energetischen Anforderungen rechtzeitig eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu.
- Stellen Sie die erforderlichen Förderanträge beziehungsweise lassen Sie diese über Ihren Finanzierungspartner stellen.
- Unterschreiben Sie den Kaufvertrag beziehungsweise starten Sie das Bauvorhaben erst, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind.
Bei den KfW-Kreditprogrammen erfolgt die Beantragung in der Regel über eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder einen anderen Finanzierungspartner – nicht direkt bei der KfW.
Lassen sich Förderprogramme kombinieren?
Teilweise ja. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 lässt sich beispielsweise mit verschiedenen anderen KfW-Programmen kombinieren. Auch eine Kombination von Bundes- und Landesförderung kann möglich sein. Dabei gelten jedoch die Bedingungen des jeweiligen Programms. Außerdem muss die gesamte Finanzierung tragfähig bleiben.
Deshalb gilt: Nicht nur nach dem höchsten Förderbetrag schauen. Entscheidend ist, wie Förderdarlehen, Bankkredit, Eigenkapital und gegebenenfalls Zuschüsse zu einer langfristig tragbaren Finanzierung zusammenpassen.
Förderung kann den Weg ins Wohneigentum erleichtern – sie muss aber besser werden
Förderprogramme können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich Menschen Wohneigentum leisten können. Sie lösen das grundsätzliche Problem allerdings nicht: Der Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für viele Haushalte erheblich schwieriger geworden. Gerade Familien und Haushalte mit mittleren Einkommen fallen häufig durch das Raster: Für manche Förderprogramme verdienen sie zu viel, für eine Finanzierung ohne Unterstützung reicht das Einkommen angesichts hoher Kaufpreise, Nebenkosten und Finanzierungskosten aber dennoch nicht aus.
Der Verband Wohneigentum macht sich für eine verlässliche und breiter zugängliche Wohneigentumsförderung stark. Wer Wohneigentum erwerben und selber nutzen möchte, braucht planbare Rahmenbedingungen und Förderangebote, die zu seiner Lebenswirklichkeit der Menschen passen.
Häufige Fragen zur Förderung beim Hauskauf
Bundesweit gibt es verschiedene KfW-Förderkredite. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 steht grundsätzlich Privatpersonen offen, die selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen. Für Familien gibt es unter anderem „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“. Hinzu kommen Förderprogramme der Bundesländer.
Eine allgemeine bundesweite Kaufprämie oder einen pauschalen Zuschuss zum Kaufpreis gibt es derzeit nicht. Die Förderung des Bundes erfolgt vor allem über zinsvergünstigte Kredite. Einige Bundesländer bieten darüber hinaus Zuschüsse oder Tilgungsnachlässe an.
Ja. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm 124 gibt es keine Einkommensgrenze. Bei speziellen Familienprogrammen wie „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ gelten dagegen Einkommensgrenzen.
Ja. Verschiedene KfW-Programme können auch beim Erwerb einer selbst genutzten Eigentumswohnung genutzt werden, sofern die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt sind.
Für Familien sind insbesondere die KfW-Programme „Wohneigentum für Familien – Neubau“ und „Jung kauft Alt“ interessant. Zusätzlich gibt es in mehreren Bundesländern spezielle Eigentumsförderprogramme für Familien.
„Jung kauft Alt“ ist ein KfW-Förderprogramm für Familien mit minderjährigen Kindern und Alleinerziehende, die eine energetisch sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Eine Altersgrenze für die Käuferinnen und Käufer gibt es trotz des Namens nicht.
Bei vielen Programmen muss die Förderung vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Beim Immobilienkauf ist deshalb besondere Vorsicht vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags geboten. Prüfen Sie die Förderbedingungen rechtzeitig und sprechen Sie vor dem Notartermin mit Ihrem Finanzierungspartner.
KfW-Förderkredite für den Immobilienkauf werden in der Regel über einen Finanzierungspartner beantragt, beispielsweise eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung.