Bislang gilt der Emissionshandel auf europäischer Ebene nur für Energieunternehmen und die energieintensive Industrie. Das wird sich 2027 ändern. Im März 2025 ist das "ETS2-Gesetz" in Kraft getreten, das ab 2027 greift. Es wird erhebliche Auswirkungen auf die Energiekosten in Deutschland haben und vor dem Eigenheim nicht Halt machen.
Was ist der ETS2 und was ändert sich ab 2027?
ETS - das Kürzel steht für Emission Trading System (Emissionshandelssystem). Grundidee des 2005 eingeführten System (EU ETS 1) ist, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu reduzieren, indem fossile Energieträger verteuert werden und dadurch ein Anreiz entsteht, auf klimafreundliche Energieträger umzurüsten. 2023 wurde diese Richtlinie auf europäischer Ebene geändert (EU ETS 2), mit den Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat wird sie in nationales Recht umgesetzt. Rechtskräftig wird sie ab 2027 und ersetzt dann den seit 2021 laufenden nationalen Handel für Wärme und Verkehr.
Was wird teurer? Diese Energieträger sind betroffen
In Deutschland erhöht der CO2-Preis die Kosten, wenn ich fossile Brenn- und Kraftstoffe kaufe. Dazu gehören:
- Heizöl
- Erdgas
- Flüssiggas
- Fernwärme (sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird)
- Benzin
- Diesel
- Flugbenzin
- Kohle
- Abfälle.
Wie hoch werden die Mehrkosten für Eigentümer?
Mit dem ETS 2 wird der CO2-Preis nicht mehr politisch festgelegt, sondern er soll sich frei am Markt bilden durch Versteigerung der Verschmutzungszertifikate. Zu befürchten sind höhere Energiekosten und damit steigende Lebenshaltungskosten, wenn nicht mehr gedeckelte Zertifikat-Preise an die Verbraucher*innen weitergereicht werden. Besonders einkommensschwächere Haushalte, die in energetisch schlecht sanierten Häusern leben, werden überproportional belastet. Zu den voraussichtlichen Auswirkungen des Gesetzes haben zwei Institute Studien vorgelegt: das Münchner Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) und der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem Ökoinstitut.
Die Münchner Studienautoren haben anhand aktueller Daten u.a. einen Versuch unternommen, die Kosten für Eigentümer zu beziffern. Zwei Beispiele:
- Für ein 150 Quadratmeter großes Einfamilienhaus in der schlechteren Effizienzklasse G, das mit Gas beheizt wird, könnten die jährlichen Kosten bei 1815 Euro liegen; mit einer Ölheizung wären es 2407 Euro.
- Besser sieht die Situation bei energieeffizienteren Gebäuden aus: Bei einem Einfamilienhaus belaufen sich die jährlichen CO2-Kosten ab 2027 nach Einschätzung des FIW auf schätzungsweise 545 Euro bei einer Gasheizung und auf 722 Euro bei einer Ölheizung.
Wichtig zu wissen
Letztlich lässt sich aktuell noch keine seriöse Prognose abgeben, wie hoch der CO2-Preis tatsächlich steigen wird. Experten und Experten können anhand der Klimaziele, die erreicht werden sollen, zwar bestimmte Preisszenarien ausrechnen. Doch auch die Politik kann Einfluss nehmen, beispielsweise über die Menge der ausgegebenen Zertifikate, die dann den Preis bestimmt. Eine andere Möglichkeit der Steuerung durch die Politik sind Förderprogramme, die den Preis für die Verbraucher etwas abfedern.
Was können Hausbesitzer jetzt schon tun?
Kurzfristig können Heizkosten durch kleinere Maßnahmen gesenkt werden, beispielsweise durch die Dämmung von Kellerdecke, Dachboden und Heizungsrohren - das kann auch in Eigenregie realisiert werden. Die langfristig nachhaltige Lösung sind energetische Verbesserungen der Gebäudehülle wie Dachsanierung, Fenstertausch oder eine Außenhautisolierung.
Das sollte der erste Schritt sein, bevor Sie zu einem regenerativen Energieträger wechseln.
Was wir fordern
Der Verband Wohneigentum fordert die Politik dazu auf, gerade finanziell schlechter gestellte Hausbesitzer*innen nicht zu überfordern. Wer das Zurückdrängen fossiler Energieträger nur über den CO2-Preis regelt und das dem Markt überlässt, wird soziale Brüche produzieren. Gegensteuern lässt sich über eine Weiterentwicklung bestehender Förderinstrumente, beispielsweise über eine soziale Staffelung des Einkommensbonus bei der Heizungsförderung.