Energy Sharing: Solarstrom mit den Nachbarn teilen

Solarstrom künftig nicht mehr nur selbst verbrauchen oder aber für eine geringe Vergütung ins allgemeine Netz einspeisen: Seit Juni 2026 gibt es eine neue Möglichkeit. Eigentümer können überschüssigen Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage einfacher teilen. Das neue Energy Sharing schafft zusätzliche Einnahmemöglichkeiten, kann Stromkosten senken und stärkt die Energiewende vor Ort.

Eine Siedlung aus Vogelperspektive fotografiert © iStock_bruev
Wer im selben Stromnetzgebiet wohnt, hat es jetzt theoretisch leichter, lokal erzeugten Strom miteinander zu teilen. Experten erwarten allerdings, dass in vielen Regionen Energy Sharing erst nach und nach möglich wird, weil die Stromanbieter erst die technischen Voraussetzungen schaffen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • seit Juni 2026 erlaubt eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz die Weitergabe von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz innerhalb lokaler Gemeinschaften. Neu ist, dass das öffentliche Netz für Sharing-Modelle genutzt werden kann. Netzbetreiber sind jetzt gesetzlich verpflichtet, Energy-Sharing-Modelle technisch zu unterstützen.
  • Wer in diesem Modell als Anbieter agiert, wird von vielen Pflichten klassischer Stromanbieter befreit.
  • Teilnehmen können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften sowie andere Zusammenschlüsse
  • Erzeuger und Verbraucherin müssen im selben Stromnetzgebiet wohnen. 

Der Bundestag hatte im November 2025 den neuen Paragrafen 42c ("Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien") im Energiewirtschaftsgesetz ergänzt. Was bedeutet das für Wohneigentümer und -eigentümerinnen, die beispielsweise mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erneuerbare Energie produzieren?

Energy Sharing: Was ändert sich 2026?

Der ergänzte Paragraf 42c ermöglicht grundsätzlich, dass sich mehrere Verbraucher*innen, beispielsweise Nachbarn und Nachbarinnen in einer Siedlungsgemeinschaft, lokal erzeugten erneuerbaren Strom teilen (Energy Sharing) und dafür das öffentliche Netz nutzen können. Das ist das Neue, denn bislang war das Teilen von erneuerbarem Strom nur innerhalb eines Gebäudes möglich (Paragraf 42b), also ohne das allgemeine Netz zu beanspruchen. Seit Juni 2026 müssen nun alle Verteilnetzbetreiber dieses Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets über das öffentliche Netz ermöglichen - Bilanzierungsgebiet meint einen fest abgegrenzten Bereich im Energiesystem, in dem Erzeugung und Verbrauch rechnerisch im Gleichgewicht sein müssen. Das ist erforderlich, damit Strom und Gas jederzeit zuverlässig verfügbar sind.

In einem zweiten Schritt soll das Energy Sharing ab 2028 auch in benachbarten Verteilnetzen möglich sein.

Eine weitere Neuerung erleichtert den bürokratischen Aufwand. Wer als privater Anlagenbetreiber bislang Strom verkaufen wollte, musste sich als Stromlieferant registrieren und viele Pflichten erfüllen, beispielsweise eine Liefergarantie übernehmen oder Auflagen im Bilanzkreiserfüllen. Das ist beim Energy Sharing nicht nötig.

Wichtig zu wissen

Für die Teilnahme benötigen sowohl Stromerzeuger als auch Stromabnehmer ein Smart Meter. Ohne intelligente Stromzähler kann das neue Modell nicht genutzt werden.

Warum ist die Einspeisevergütung nicht attraktiv?

In Deutschland sind mehr als 5 Millionen PV-anlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Viele Anlagenbetreiber speisen einen Teil ihres erzeugten Stroms ins Netz ein und bekommen dafür eine Einspeisevergütung (https://www.verband-wohneigentum.de/bv/on246357). Mit dem 2023 reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkt seit Februar 2024 die Einspeisevergütung für neu installierte Solaranlagen alle sechs Monate um 1 Prozent.

Was gilt für neu in Betrieb genommene Anlagen?

Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, gelten zusätzlich neue Regeln:

  1. Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung. Die entfallenen Vergütungsstunden sollen aber an die Förderlaufzeit gehängt werden, so dass der finanzielle Anspruch grundsätzlich erhalten bleibt. 
  2. Es greift eine 60%-Einspeisebegrenzung, solange noch kein Smart Meter (ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinheit) installiert ist. Die Anlage kann ihre volle Leistung erst einspeisen, wenn das Gerät installiert ist.

Was ist für 2027 geplant?

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des EEG. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen neue PV-Anlagen unter 25 kWp künftig keine dauerhafte feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen ist eine Übergangsregelung mit einer befristeten Zahlung und anschließend einer Direktvermarktung vorgesehen. Diese Änderungen sind jedoch noch nicht endgültig beschlossen und müssen zudem von der EU-Kommission genehmigt werden. 

 

 

Stellungnahme zur EEG-Novelle

Der Verband Wohneigentum hat in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums die geplanten Kürzungen bei der Einspeisevergütung kritisiert. 

Hier Herunterladen

Wie funktioniert Energy Sharing?

Beim Energy Sharing fließt der erzeugte Strom weiter ins öffentliche Netz, wird aber bilanztechnisch durch den Messstellenbetreiber direkt den Verbraucher*innen zugeordnet und über die Stromzähler abgerechnet. Das läuft digital, es müssen also keine neuen Leitungen verlegt werden. Damit das funktioniert, brauchen sowohl Erzeuger als auch Abnehmerinnen zwingend ein Smart Meter, also einen intelligenten Stromzähler mit einer Messeinheit. Die Zähler müssen Viertelstundenwerte messen, Einspeisung und Bezug getrennt erfassen und fernablesbar sein.

Erforderlich sind verschiedene Verträge:

  • Energy-Sharing-Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher*innen (wer nimmt teil? Wie ist der Aufteilungsschlüssel? Wie hoch ist der Preis pro kWh? Abrechnung? Kündigung/Ausstieg?)
  • Der bisherige Netznutzungsvertrag bleibt bestehen - der Strom wird lediglich anders bilanziert.
  • Für die Abnehmer: einen Reststrom-Liefervertrag vom Stromversorger, falls der geteilte Strom für ihren Bedarf nicht reicht.

Tipp

Energy Sharing lohnt sich vor allem für Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die regelmäßig mehr Strom erzeugt als selbst verbraucht wird. Je höher der Überschuss, desto größer kann der wirtschaftliche Vorteil sein.

Wer kann das Modell nutzen?

Teilnehmen dürfen Privatpersonen, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Genossenschaften. Ausgeschlossen sind große Energiekonzerne. 

Wichtig: Erzeuger und Verbraucher müssen im selben Stromnetzgebiet wohnen.

Schritt für Schritt

Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die folgenden Schritte anschauen:

  • Gruppe gründen (rechtliche Form wählen)
  • Teilnehmer*innen und Zähler erfassen
  • Erzeugungsanlage anmelden
  • Energy-Sharing-Vertrag abschließen
  • Beim Netzbetreiber registrieren

Was sind die Vor- und Nachteile?

Das Thema Energy Sharing ist in dieser Form in Deutschland neu, voraussichtlich wird es Abstimmungen mit den Netzbetreibern erfordern und dauern, bis die Prozesse stabil sind. Martin Brandis, Fachreferent bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale, verweist zudem auf die derzeit noch nicht ausreichend installierten Smart-Meter-Kapazitäten und befürchtet Verzögerungen. Hier gebe es die Möglichkeit, auch über andere als den lokalen Messstellenbetreiber (grundzuständig) die Messung zu beauftragen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind im Netz zu finden.

Auf der Plus-Seite ist für Anlagenbetreiber*innen zu verbuchen, dass sich eine neue Einnahmequelle als Alternative zur nicht mehr besonders attraktiven Einspeisevergütung etablieren könnte. Interessant ist das Modell also für diejenigen, die viel Stromüberschuss produzieren. Abnehmer*innen können mit den Anbietern geringere Stromkosten aushandeln - im Idealfall liegt er über der Einspeisevergütung, aber klar unter dem Haushaltsstrompreis. So entsteht eine Win-Win-Situation.

Modelle wie das Energy-Sharing ermöglichen die zudem aktive Mitgestaltung der Energiewende vor Ort und stärken Gemeinschaften.

Achtung

Auch wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen ist, müssen die Netzbetreiber erst einmal die technischen Voraussetzungen umsetzen. In vielen Regionen wird Energy Sharing deshalb erst nach und nach verfügbar sein.