Einfacher bauen? Dann macht es endlich möglich.

Nach der gerade zuende gegangenen Bauministerkonferenz klingt vieles nach Aufbruch. Beim Gebäudetyp E, der privates Bauen und Sanieren günstiger machen könnte, warten Eigentümerinnen und Eigentümer allerdings seit Jahren auf ein Gesetz. Warum jetzt der Bund liefern muss. Ein Kommentar von Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas.

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Verena Örenbas, Bundesgeschäftsführerin Verband Wohneigentum e.V.

Der Kommentar

Die Bauministerinnen und -minister haben getagt. Bund und Länder treiben nun die gemeinsame Plattform „Kostenreduziertes Bauen“ voran. Wissen zu bündeln und zu teilen ist eine gute Idee. Und das politische Signal zu geben, dass beim Bauen etwas in Bewegung kommt, sicher auch. 

Ein Signal allein schafft allerdings noch keinen Wohnraum. Wohnraum entsteht, wenn Menschen tatsächlich bauen – neu, aber zunehmend auch im Bestand: wenn sie Häuser umbauen, erweitern, aufstocken oder zusätzliche Wohnungen schaffen. Private Eigentümerinnen und Eigentümer leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Hier kann der Gebäudetyp E, der bei der Kommunikation nach der Konferenz eher als Randnotiz daherkommt, einen echten Unterschied machen: Wer saniert, umbaut, anbaut oder neu baut, könnte damit künftig rechtssicher von Standards abweichen, die für Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit nicht erforderlich sind, das Bauen aber verteuern. Das sind dann keine abstrakten Milliardenprogramme, sondern die ganz konkreten Handwerkerrechnung, die private Eigentümerinnen und Eigentümer am Ende selbst bezahlen. 

Dabei gilt: Einfacher bauen darf nicht heißen, Risiken auf private Bauherren zu verlagern. Wer auf Standards verzichtet, muss wissen, worauf er verzichtet – und die Einsparung muss am Ende auch bei ihm ankommen. Deshalb muss der Gebäudetyp E mehr sein als eine Randnotiz. Er muss zügig und rechtssicher kommen, statt in einer weiteren Ankündigungsschleife zu versanden. Viele Länder haben vorgelegt, der Bund muss mit den zivilrechtlichen Regelungen nachsteuern. 

Was jetzt zählt, ist nicht die nächste Absichtserklärung, sondern ein Gesetzentwurf, der tatsächlich vorliegt. Die Hängepartie beim Gebäudetyp E muss ein Ende haben.