Digitaler Nachlass: Was passiert mit Daten, Konten und Verträgen?
Im Alltag bewegen wir uns inzwischen ganz selbstverständlich online. Wir vereinbaren Termine im Freundeskreis über WhatsApp, bestellen das neue Rad beim Onlinehändler und buchen Hotels über eine App. Dafür brauchen wir eine ganze Reihe von Benutzerkonten und hinterlassen jede Menge Daten. Was passiert damit im Todesfall? Es hilft den Hinterbliebenen, sich beizeiten über diesen digitalen Nachlass Gedanken zu machen.
Den digitalen Nachlass beizeiten regeln
Wer beizeiten regelt, was mit seinem oder ihrem digitalen Nachlass passieren soll, macht es seinen Erben und Erbinnen leichter. Genauso wie die Hinterbliebenen im Todesfall beispielsweise laufende Versicherungen, Verträge oder Mitgliedschaften abwickeln, sollten sie auch das digitale Erbe im Blick haben.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
- Accounts für E-Mail und soziale Medien (Meta (Facebook/Instagram), LinkedIn, X, TicToc
- Messengerdienste wie WhatsApp, Signal, Telegram
- Verträge mit Softwareanbietern (z.B. Microsoft Office, Adobe Photoshop)
- Online-Banking (Giro-/Tagesgeldkonten, Aktiendepots) oder Guthaben bei Zahlungsdiensten (PayPal)
- Online-Accounts bei Versicherungen und Krankenkassen
- Datenspeicher (Bilder, Videos, Dokumente) in der Cloud
- Abos bei Film- und Musikstreamingdiensten oder elektronische Bücher
- redaktionelle Abonnements (Tageszeitungen, Magazine)
- sogenannte Wearables (Smartwatches, Fitnessarmbänder)
- Smart-Home-Software (Licht, Heizung, Elektrogeräte)
Richtungsweisendes Urteil des BGH aus 2018
Der Begriff des digitalen Nachlasses umfasst also, anders als der Begriff vermuten lässt, nicht nur gespeicherte Daten und Fotos, sondern auch Benutzerkonten, Online-Verträge und andere digitale Rechtsverhältnisse. Was damit nach dem Tod geschieht, richtet sich grundsätzlich nach dem Erbrecht.
In der Vergangenheit haben Anbieter von Online-Diensten Angehörigen immer wieder den Zugriff auf Nutzerkonten Verstorbener verweigert, dazu gibt es verschiedene Urteile. 2018 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil, das die Rechte von Angehörigen stärkt. Nach wie vor ist das BGH-Urteil vom 12. Juli 2018 (III ZR 183/17) die zentrale Entscheidung zum digitalen Nachlass. Der BGH stellte fest, dass der Nutzungsvertrag eines Social-Media-Kontos grundsätzlich auf die Erben übergeht und diese Anspruch auf Zugang zum Konto einschließlich der dort gespeicherten Kommunikationsinhalte haben.
Grundlage ist die Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB: Mit dem Tod geht die Erbschaft als Ganzes auf die Erben über. Das gilt auch für digitale Vertragsverhältnisse.
Checkliste: Denken Sie daran
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Benutzerkonten und legen sie eine Liste an mit allen Accounts und den jeweiligen Passwörtern, die Sie bei Ihren Unterlagen an einem sicheren Ort hinterlegen. Jemand sollte darüber informiert sein, wo dieser Aufbewahrungsort ist. Inzwischen verwalten viele Anwender ihre Passwörter auch über einen Passwortmanager (Programme, die dabei helfen, verschiedene Benutzernamen und Passwörter mittels Verschlüsselung und einem Masterpasswort zu steuern). Auch das Masterpasswort muss den Vertrauten/Erben mitgeteilt werden.
- Benennen Sie eine vertraute Person als Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter, der die Dinge in Ihrem Sinne regelt. Stellen Sie eine handschriftliche Vollmacht aus mit Nennung des Datums und der Unterschrift; diese muss den Passus "über den Tod hinaus" beinhalten. Die in der Vollmacht genannte Person muss nicht zwingend ein Erbe oder eine Erbin sein.
- Bei vielen Online-Plattformen oder sozialen Medien kann man selber Vorkehrungen für den Todesfall treffen. Google und Meta bieten beispielsweise spezielle Nachlassoptionen in den Einstellungen der Nutzerkontos an. Dort können Sie festlegen, was im Todesfall mit ihren Daten passieren soll. So gibt es bei Google den Kontoinaktivitätsmanager, in dem sich bestimmen lässt, wer auf die Daten Zugriff haben soll oder ob das Konto nach dem Tod automatisch gelöscht wird. Bei Facebook lässt sich in den Nutzereinstellungen ein sogenannter Nachlasskontakt hinterlegen und bestimmen, ob das Profil nach dem Tod gelöscht oder in einen "Gedenkzustand" versetzt wird.
Erste Schritte für die Hinterbliebenen
- Tragen Sie die Dokumente zusammen, die Sie ggf. als Erben/Nachlassverwalter ausweisen.
- Suchen Sie im Nachlass nach Dokumenten mit Zugangsdaten zu Konten und den entsprechenden Passwörtern.
- Um sich einen Überblick über bestehende Konten zu verschaffen, empfiehlt es sich, mit den E-Mail-Konten zu beginnen.
- Schreiben Sie die einzelnen Plattformen und -betreiber an und entscheiden im Sinne des/der Verstorbenen, was mit dem Konto passieren soll.
- Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass beim Online-Banking die Zugangsdaten unter Umständen alleine nicht ausreichen, Stichwort Zwei-Faktor-Authentifizierung.