Grundsteuer in Baden-Württemberg: Streit geht vor Bundesverfassungsgericht

Der Bundesfinanzhof hält das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg für verfassungsgemäß. Der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg sieht das anders und unterstützt den Gang nach Karlsruhe. Warum vor allem Eigentümer von Siedlergrundstücken verlieren, erklärt der stellvertretende Vorsitzende Dr. Jürgen Wetterauer im Interview.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Baden-Württemberg zählt bei der Grundsteuer nur die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert, das Gebäude spielt keine Rolle.
  • Rund 80 Prozent der Mitglieder des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg zahlen mehr, oft ein Vielfaches.
  • Besonders betroffen sind große Siedlergrundstücke mit kleinen Häusern.
  • Der Bundesfinanzhof hat das Landesmodell im Mai 2026 bestätigt.
  • Der Verband unterstützt nun die Verfassungsbeschwerden der Kläger beim Bundesverfassungsgericht.
Lupe vergrößert ein kleines Hausmodell auf einem Tisch © panthermedia
Lupe vergrößert ein kleines Hausmodell auf einem Tisch

Interview vom Juni 2026. Sie möchten wissen, wie Ihre Grundsteuer berechnet wird, was Sie gegen einen zu hohen Bescheid tun können und wie die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht stehen? Alles Wichtige finden Sie in unserem Überblick zur Grundsteuer.

BFH-Urteil zur Grundsteuer: Enttäuschung beim Verband

Porträt von Dr. Jürgen Wetterauer, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg © Verband Wohneigentum Baden-Württemberg
Dr. Jürgen Wetterauer ist stellvertretender Vorsitzender des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg.

Dr. Wetterauer, wie haben Sie die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aufgenommen?

Wetterauer: Wir sind sehr enttäuscht. Mit dem Ergebnis, dass das Grundsteuergesetz aus der Sicht des Finanzgerichts in Stuttgart und des Bundesfinanzhofs vollkommen verfassungskonform ist, haben wir nicht gerechnet. Aus unserer Sicht verstößt das Gesetzt gegen mehrere Verfassungsgrundsätze, wodurch viele unserer Mitglieder erheblich benachteiligt werden.

Nur der Bodenwert zählt: Das Problem des Landesmodells

Was ist das größte Problem für Menschen mit Wohneigentum in Baden-Württemberg, wo die neue Grundsteuer nach einem besonderen Modell berechnet wird?

Der entscheidende Unterschied zum früheren System und zum Bundesmodell, das in vielen anderen Bundesländern gilt, besteht darin, dass bei der Berechnung ausschließlich der Bodenrichtwert zählt. Die Bebauung spielt dagegen keine Rolle. Ob auf einem Grundstück ein kleines Einfamilienhaus oder ein großes Mehrfamilienhaus steht - die Grundsteuer fällt gleich aus. Das halten wir für den zentralen Fehler. Außerdem ist der Bodenrichtwert ein Wert, der von Gutachterausschüssen ermittelt wird. Da es für die Wertermittlung keine einheitliche Rechtsnorm gibt, kann das Ergebnis je nach Region sehr unterschiedlich ausfallen.

Gewinner und Verlierer der Grundsteuer in Baden-Württemberg

Bedeutet das, dass viele unserer Mitglieder mit einem kleinen Haus auf einem größeren Siedler-Grundstück besonders belastet werden?

Ja, etwa 80 % unserer Mitglieder gehören zu den Verlierern der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg. Ihre Siedlergrundstücke sind in der Regel etwas größer als normale Baugrundstücke, da sie einst der Selbstversorgung dienten. Gerade bei sehr großen Grundstücken, die nicht weiter bebaut werden können, ist die Grundsteuer heute vielfach deutlich höher als früher - im Durchschnitt etwa sechsmal, in Einzelfällen sogar zehn- bis zwanzigmal so hoch. 

Und gibt es auch Gewinner der Reform in Baden-Württemberg?

Eigentümer von sehr dicht bebauten Grundstücken, etwa mit Mehrfamilienhäusern in Innenstädten, profitieren ebenso wie Besitzer sehr hochwertiger Gebäude in niedrig bewerteten Baugebieten. Hier spielt der Gebäudewert bei der Berechnung keine Rolle mehr. Auch Grundstücke in Hanglagen oder mit anderen baulichen Einschränkungen werden voll nach dem Bodenwert der Wertzone besteuert.


Dagegen ist der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg mit Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler vorgegangen?

Genau. Gemeinsam haben wir in einer Verbändeallianz vier Musterklageverfahren finanziell und fachlich unterstützt. Diese Klagen sind nun auch in zweiter Instanz leider gescheitert.

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Stand der Verfassungsbeschwerde

  • Der Bundesfinanzhof hat das baden-württembergische Grundsteuermodell im Mai 2026 für verfassungsgemäß erklärt.
  • Die beiden Kläger haben daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Seit August 2026 sind die Verfahren dort anhängig (Az. 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/26).
  • Unterstützt werden sie von einer Verbändeallianz aus dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg, Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.
  • Eine Entscheidung wird erst in einigen Jahren erwartet.

Die Musterklagen der Verbändeallianz

Was wollten Sie mit der Musterklage erreichen?

Uns ging es darum, auf die Schwächen des baden-württembergischen Modells aufmerksam zu machen. Außerdem kritisieren wir die hohen Hürden, fehlerhafte Bodenrichtwerte anzufechten. Dafür sind Gutachten erforderlich, die mehrere tausend Euro kosten und nur anerkannt werden, wenn sie den amtlichen Wert um mindestens 30 Prozent unterschreiten.

Dennoch hat der Bundesfinanzhof anders entschieden. Ist der Streit mit dem Urteil nun beendet?

Der normale Rechtsweg ist ausgeschöpft, aber die zwei betroffenen Kläger werden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und wir werden auch diesen Weg im Interesse unserer Mitglieder fachlich und finanziell unterstützen. Wird sie angenommen, dürfte eine Entscheidung allerdings erst in einigen Jahren fallen. Sollte die Beschwerde keinen Erfolg haben, bleibt nur noch der politische Weg, um Änderungen am Grundsteuergesetz zu erreichen.

Rechenbeispiel: So entsteht die Grundsteuer in Baden-Württemberg

Haus auf großem Grundstück

  • Grundstücksfläche: 900 Quadratmeter
  • Bodenrichtwert: 300 Euro pro Quadratmeter
  • Grundsteuerwert: 900 × 300 Euro = 270.000 Euro
  • Steuermesszahl für Wohngrundstücke: 0,91 Promille
  • Steuermessbetrag: 270.000 Euro × 0,00091 = 245,70 Euro
  • Hebesatz der Gemeinde: 400 Prozent
  • Grundsteuer pro Jahr: rund 983 Euro

 

Zum Vergleich: Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen in der gleichen Lage

  • Grundstücksfläche: 600 Quadratmeter
  • Grundsteuer für das ganze Haus: rund 655 Euro pro Jahr
  • Pro Wohnung: rund 82 Euro pro Jahr

Ob auf dem Grundstück ein kleines Haus oder ein großes Mehrfamilienhaus steht, spielt keine Rolle. Deshalb zahlen Eigentümer großer Grundstücke mit kleinen Häusern besonders viel.

Vereinfachtes Beispiel. Bodenrichtwert und Hebesatz unterscheiden sich je nach Gemeinde stark.

Anna Florenske

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