Bauturbo: Was bringt § 246e für Ihr Bauprojekt?

Der Bauturbo will den Wohnungsbau beschleunigen und Genehmigungsverfahren einfacher machen. Er schafft Spielräume für Kommunen, von denen auch Baufamilien profitieren können. Wir erklären die wichtigsten Regelungen und mögliche Vorteile.

Startblock mit Füßen eines Sprinters in Nahaufnahme © iStock
Mehr Tempo beim Bauen: Was bringt der Bauturbo für Baufamilien und worauf ist zu achten? Wir geben einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr Spielraum für Wohnungsbau: Der Bauturbo nach § 246e BauGB ermöglicht Kommunen, bestimmte Wohnbauvorhaben auch ohne Änderung des Bebauungsplans zu genehmigen.
  • Aufstockung, Anbau und Umnutzung erleichtert: Bestehende Gebäude können einfacher erweitert oder beispielsweise von Gewerbe zu Wohnraum umgenutzt werden.
  • Kommunen entscheiden selbst: Die Anwendung des Bauturbos ist nicht automatisch. Die Regelung gilt zunächst befristet bis Ende 2030.

Diese Regelungen enthält der Bauturbo

Der sogenannte Bauturbo soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau beschleunigen. Herzstück ist der im Baugesetzbuch (BauGB) ergänzte  § 246e, der Kommunen mehr Spielraum bei der Genehmigung von Wohnbauvorhaben gibt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 

1. Wohnungsbau auch ohne Änderung des Bebauungsplans 

Kommunen können künftig Wohnbauprojekte genehmigen, die nicht vollständig den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Auf ein langwieriges Verfahren zur Änderung oder Neuaufstellung eines Bebauungsplans kann unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Das kann Monate oder sogar Jahre sparen. 

2. Mehr Möglichkeiten für Aufstockungen und Anbauten 

Der Bauturbo erleichtert die Erweiterung bestehender Wohngebäude. Zusätzliche Geschosse, Anbauten oder Dachausbauten können schneller genehmigt werden, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht. 

3. Umnutzung bestehender Gebäude wird einfacher 

Auch Büro-, Gewerbe- oder andere Bestandsgebäude können leichter in Wohnraum umgewandelt werden. Ziel ist es, vorhandene Gebäude besser zu nutzen, statt ausschließlich neu zu bauen. 

4. Nachverdichtung auf bestehenden Grundstücken 

Grundstücke im Innenbereich von Siedlungen können künftig einfacher nachverdichtet werden – etwa durch Bebauung in zweiter Reihe oder zusätzliche Wohngebäude auf bereits bebauten Grundstücken. Davon können auch private Eigentümer und Eigentümerinnen profitieren. 

Gemeinden entscheiden über die Anwendung

Der Bauturbo gilt nicht automatisch für jedes Bauvorhaben. Die jeweilige Kommune muss den vereinfachten Verfahren zustimmen. Städte und Gemeinden behalten damit die Kontrolle über ihre städtebauliche Entwicklung. 

Sonderregelung ist befristet

Die Erleichterungen gelten zunächst befristet bis Ende 2030. Danach entscheidet der Gesetzgeber, ob die Regelungen verlängert oder dauerhaft ins Baugesetzbuch übernommen werden. 

Was bedeutet das für Hausbauer?

Wer ein Haus bauen, erweitern oder zusätzlichen Wohnraum schaffen möchte, kann von kürzeren Genehmigungszeiten und flexibleren Bauvorschriften profitieren. Besonders interessant sind die neuen Möglichkeiten für Anbauten, Aufstockungen, Einliegerwohnungen oder die Bebauung bislang ungenutzter Grundstücksteile. Ob diese Vorteile tatsächlich genutzt werden können, hängt jedoch davon ab, ob die zuständige Kommune den Bauturbo anwendet und das Vorhaben städtebaulich für vertretbar hält. 

So sollten Sie vorgehen

Die Baufamilie sollte sich direkt an die zuständige Gemeinde bzw. das Bauamt wenden. Wichtig ist dabei: Der Bauturbo ist kein allgemeines Programm, für das eine Kommune eine pauschale Teilnahme erklären muss. Die Gemeinde muss dem konkreten Vorhaben zustimmen. So sollten Sie vorgehen: 

  • Kontaktieren Sie das Bauamt der Kommune: Dort nachfragen, ob die Gemeinde grundsätzlich bereit ist, § 246e BauGB anzuwenden.
  • Schildern Sie Ihr konkretes Vorhaben: Benennen Sie Grundstück, geplante Wohnfläche, Neubau bzw. Aufstockung/Anbau oder Umnutzung und die Abweichung vom bestehenden Baurecht.
  • Vorab klären lassen, ob der Bauturbo infrage kommt: Die Gemeinde prüft insbesondere, ob das Vorhaben mit ihren Vorstellungen zur städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. 
  • Reichen Sie den Bauantrag bzw. die erforderlichen Unterlagen einreichen: Die Zustimmung der Gemeinde wird im bauaufsichtlichen Verfahren berücksichtigt.